Obwohl die Basis für die Berechnung der Renten im Gegensatz zum Vorjahr niedriger ausfällt, werden die Renten aufgrund der 2009 beschlossenen Rentengarantie nicht sinken. Sie bleiben weiterhin bei den Werten 27,20 Euro (West) und 24,13 Euro (Ost).
Die Werte für das Rentenniveau werden aufgrund der Lohn- und Gehaltsentwicklung des Vorjahres berechnet. Diese fielen aufgrund der Finanz- und Wirtschaftkrise 2009 anpassungsrelevant um 0,96 Prozent in den alten Bundesländern, während es in den neuen Bundesländern eine anpassungsrelevante Steigerung um 0,61 Prozent gab.
Entsprechend würden die Rentenwerte zum 1. Juli 2010 bei 26,63 Euro (West) und 24,00 Euro (Ost) liegen, so die Angaben der Bundesregierung. Sie betont jedoch, dass die Rentner sich aufgrund der Rentengarantie nicht auf eine Herabsetzung der Renten um entsprechend 0,57 Euro bzw. 0,13 Euro einstellen müssten. Allerdings sollen etwaige Rentenerhöhungen in den Folgejahren mit nicht vorgenommenen Rentenkürzungen verrechnet werden, damit die Rentengarantie nicht zu Lasten jüngerer Generationen geht.