Wegfall Tarifstrukturzuschlag: PKV Allianz erhöht Beiträge

  1. 28.06.2010 08:52
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Die Allianz erhöht die Beiträge zur PKV, dafür fällt der pauschale Zuschlag weg, der bei einen Wechsel in einen günstigeren Tarif bisher erhoben wurde. Im Musterprozess vor dem Bundesverwaltungsgericht verlor die Allianz und der pauschale Zuschlag muss abgeschafft werden, was ein Signal an alle Privaten Krankenversicherungen darstellt. Allerdings will die Allianz die dadurch verlorenen Zuschläge auf sämtliche privat Versicherten im neuen Tarif umlegen.

Gemäß der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss die Allianz sämtliche berechneten Zuschläge für einen vollzogenen Tarifwechsel der Kunden den Versicherten erstatten. Dies soll nach Angaben der Allianz automatisch erfolgen, ohne dass die Versicherten dafür etwas tun müssen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgericht kam für die Vorstände der Allianz überraschend nach dem ersten Erfolg in der ersten Instanz, sodass nun intensive Berechnungen erfolgen, um die Folgen des Urteils für den Konzern festzustellen.

Sicher ist bereits, dass die Tarife, die unter dem Namen Aktimed seit 3 Jahren für Neukunden von der Allianz angeboten werden, steigen. Da dieser Tarif nur für Neukunden gültig war, konnten die Bestandskunden nicht in diese Tarife wechseln, ohne einen pauschalen Zuschlag entrichten zu müssen. Dieser pendelte sich in der Regel auf 20 Prozent der Grundprämie ein. Durch diesen Tarifstrukturzuschlag, wie der pauschale Zuschlag bezeichnet wurde, machte einen Wechsel in günstige Tarife nicht mehr lohnenswert für die langjährig privat Versicherten. Als Grund für die Erhebung des Zuschlags nannte die Allianz die unterschiedlich strukturieren Kalkulationen der neuen und alten Tarife.

Diese Praxis wurde von der BaFin beanstandet und untersagt. Die Allianz reichte daraufhin Klage gegen die Entscheidung der Finanzaufsicht ein und hatte in erster Instanz Erfolg. Die Klage der Finanzaufsicht vor dem Bundesverwaltungsgericht dagegen bescherte der Allianz eine Niederlage, der Risikozuschlag aufgrund eines Tarifwechsels wurde von den Leipziger Richter als unzulässig erachtet.

Für die privat Versicherten bei der Allianz in den Aktimed Tarifen bedeutet diese Entscheidung auf jeden Fall höhere Versicherungsbeiträge. Wie die Allianz erklärte, werden die Beiträge für Neukunden, Bestandskunden, die in den Aktimed-Tarif wechseln, sowie für bestehende Verträge teilweise angehoben.

Die Allianz ist der drittgrößte Krankenversicherer in Deutschland und fährt sein Jahren Kundenverluste ein. Allein 2009 verließen rund 15.000 privat Versicherte die Allianz. Derzeit sind rund 709.000 Vollversicherte in der Allianz Krankenversicherung, über die Anzahl der Kunden in den Aktimed-Tarifen machte die Allianz keine Angaben.

Das Urteil ist sicher richtungsweisend für alle Privaten Krankenversicherungen und wird von der BaFin begrüßt. Für viele privat Versicherten wird es nun einfacher, in günstigere Tarife zu wechseln, denn bislang waren diese darauf angewiesen, dass die Versicherer die Tarife auf der Basis von guten Kalkulationen der Prämien und Risiken erstellten. Ist dies nicht der Fall, können die Beiträge schnell steigen und ein Tarifwechsel war bisher meist mit einem Verlustgeschäft für die Versicherten verbunden, da die Versicherer hauptsächlich auf die Gewinnung von neuen, jungen Kunden setzen.

Nach Angaben von Thomas Steffen, dem Chef der Versicherungsaufsicht, dient dieses Urteil zur Stärkung des Verbraucherschutzes und schafft zudem Klarheit, dass Anreize für einen Tarifwechsel nicht durch hohe Zuschläge den Versicherten verwehrt werden sollten. Dies ist ein wichtiger Beitrag, um zwischen den Alt- und Neukunden der Privaten Krankenversicherung einen langfristigen und gerechten Ausgleich zu schaffen. Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgericht sind künftig die Alt- und Neukunden gleichgestellt und zahlen gemeinsam. Die Benachteiligung der Altkunden wird damit verhindert, da dieses Urteil für sämtliche Privaten Krankenversicherungen ein Signal setzt.
Az. BverwG 8 C 42 09




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