Ab September soll das Pilotprojekt für 6 Monate in Thüringen und Sachsen-Anhalt durchgeführt werden, in dem die Briefe von Arbeitslosen und Kindergeldempfängern an die Arbeitsagenturen von der Post geöffnet und digital weitergeleitet werden. Dabei befürchten die Arbeitslosenverbände einen Datenmissbrauch.
Das Vorhaben der Bundesagentur für Arbeit sieht einen Testlauf vor, in dem Arbeitslose und Empfänger von Kindergeld in den beiden Bundesländern die Briefe nicht mehr an die Familienkassen und Arbeitsagenturen adressieren, sondern diese an Scan-Zentren, die bei der Deutschen Post eingerichtet werden, verschicken. Die Scan-Zentren öffnen die jeweiligen Briefe, scannen diese ein und nehmen eine digitale Weiterleitung an die jeweilige Arbeitsagentur vor.
Medienberichten zufolge will die Bundesagentur die neue Technik auf jeden Fall anwenden. Die Scan-Zentren seien extra gesichert und werden dort unter der Geheimhaltungspflicht der Mitarbeiter der Post weitergeleitet. Bei einem Erfolg des Testlaufs plant die Bundesagentur für Arbeit, dass alle Akten der rund 22 Millionen Arbeitslosen und etwa 13 Millionen Kindergeldempfänger elektronisch zur digitalen Bearbeitung erfasst werden sollen.
Auf klaren Widerspruch stößt das Vorhaben die den Arbeitslosenverbänden, die rechtliche Schritte gegen diese Neuregelung der Bundesagentur für Arbeit angekündigt haben. Wie Martin Behrsing, der Sprecher vom Erwerbslosen Forum Deutschland, erklärt, ist nicht gesichert, dass die Daten nicht missbraucht werden.