Gesetzliche Mindestlöhne sollen das Ausbeuten von Arbeitnehmern verhindern. Wie jedoch die Zahlen der Bundesregierung zeigen, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen, werden diese in einer hohen Anzahl ignoriert. Besonders betroffen ist die Bauwirtschaft. Hier wurden in 2009 gut 1.500 Bußgeldverfahren gegen Firmen eingeleitet, die Löhne unterhalb des Mindestlohns gezahlt hatten. Immerhin 200 Anzeigen gab es in der Gebäudewirtschaft. Diese Zahlen stammen aus einer Bilanz, die die Grünen vom Arbeitsministerium angefordert hatten.
Insgesamt gilt für über zwei Millionen Arbeitnehmer ein Mindestlohn, von denen 700.000 in der Baubranche und 800.000 Millionen als Gebäudereiniger arbeiten. Insgesamt 6.400 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls arbeiten derzeit an der Überwachung der korrekten Bezahlung und sind auf der Suche nach illegal Beschäftigten. Bis zu 70.000 Baustellen werden von ihnen in ganz Deutschland überprüft. Da ab dem 1. August 2010 auch in der Pflegebranche mit 800.000 Beschäftigten ein gesetzlicher Mindestlohn gilt, wird sich also das Prüfungspotenzial noch erhöhen.
Daher fordern die Gewerkschafter schon seit langem mehr Personal für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Das Ministerium teilte mit, dass 150 neue Planstellen geschaffen werden. Dies ist der Arbeitsrechtsexpertin der Grünen Beate Müller-Gemmeke jedoch nicht ausreichend. Ihrer Ansicht nach könne der Staat seiner Schutzfunktion gegenüber den Beschäftigten nicht gerecht werden. Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ rechnet den zusätzlichen Personalbedarf auf 3.500 hochgerechnet. Bereits zu Zeiten, als es lediglich die 700.000 der Baubranche zu überwachen galt, waren 7.000 Mitarbeiter in der FKS vorgesehen worden.
Der Mindestlohn in Deutschland gilt im Bauhauptgewerbe mit 10,80 Euro (West) und 9,25 Euro (Ost). Es folgt der Pflegebereich mit 8,50 Euro bzw. 7,50 Euro und die Gebäudereiniger mit 8,40 Euro bzw. 6,83 Euro. Weitere Berufe, für die ein Mindestlohn gilt, sind Dachdecker, Maler und Lackier, Wach- und Sicherheitsdienste, Abfallwirtschaft und die Mitarbeiter von Wäscherein.
All diese Bereiche unterliegen dem Entsendegesetz, um zu verhindern, dass ausländische Billiganbieter mit Niedriglöhnen den deutschen Unternehmen die Aufträge abjagen können.