Bisher besteht nur ein Abkommen zwischen Deutschland und Österreich, dass Verkehrsdelikte im jeweils anderen Land geahndet werden können. Ab Oktober soll dieses Abkommen auf alle europäischen Länder ausgeweitet werden. Wer also im EU-Ausland einen Strafzettel kassiert, der ein Bußgeld von 70 Euro übersteigt, muss damit rechnen, von deutschen Behörden zur Rechenschaft gezogen zu werden. Der dahingehende Gesetzentwurf wurde bereits im Frühjahr diesen Jahres vom Bundesrat genehmigt. Damit die Regelung ab Oktober rechtskräftig wird, ist jedoch noch die Zustimmung des Bundestags notwendig.
Die dann geltende Regelung betrifft nur Verkehrsdelikte, die ab diesem Zeitpunkt begangen werden. Für diesen Sommerurlaub müssen deutsche Urlauber noch nicht mit einer Strafverfolgung im eigenen Land rechnen. Was jedoch nicht bedeutet, dass jeder im europäischen Ausland nun einen Freifahrtschein besitzt. Viele Verwarnungsgelder werden im Ausland direkt kassiert. Darüber hinaus werden Vergehen in einer Datenbank gespeichert, was bei der neuerlichen Einreise zu einem späteren Zeitpunkt zu Schwierigkeiten führen kann.
Die geplante Regelung, die ab Oktober in Kraft treten soll, gilt übrigens auch für den gegenteiligen Fall. Verkehrssünden, die in Deutschland begangen werden, können im europäischen Ausland geahndet werden. Das Bußgeld steht dem Staat zu, der es kassiert hat.