Tarifwechsel: PKV Allianz zahlt Zuschläge zurück

  1. 30.06.2010 12:02
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Altkunden in der Privaten Krankenversicherung der Allianz dürfen sich über Rückzahlungen der unzulässigerweise erhobenen Zuschläge bei einem Tarifwechsel freuen. Allerdings wird die Freude wohl getrübt, da die Allianz bereits angekündigt hat, ihren Verlust aufgrund des Wegfalls der für unzulässig erklärten Zuschläge durch Beitragserhöhungen der PKV-Kunden in der Vollversicherung auszugleichen.

Die betroffenen Kunden der Privaten Krankenversicherung der Allianz, die aufgrund eines Wechsels in einen günstigeren Tarif Zuschläge bezahlten, erhalten diese nun automatisch zurück, ohne zuvor einen entsprechenden Antrag stellen zu müssen. Zwar wollen die Vorstände der Allianz noch das schriftliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abwarten, doch sicher ist, dass die Beiträge für Kunden in den Aktimed-Tarifen neu kalkuliert und angehoben werden. Die Beitragserhöhung wird dabei nicht nur Neukunden in den Aktimed-Tarifen betreffen, sondern auch für Altkunden und alle Kunden, die in diesen Tarif wechseln.

Bislang hatte die Allianz von den Kunden der Privaten Krankenversicherung bei einem Tarifwechsel in einen günstiger Tarif der Aktimed-Reihe 20 % Zuschlag auf den Monatsbeitrag erhoben. Der BaFin war dies ein Dorn im Auge und die Finanzaufsicht untersagte diese Praxis. Die Allianz hatte dagegen Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht und in erster Instanz gewonnen. In der nächsten Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht bekam jedoch die BaFin recht und die Zuschläge waren für rechtswidrig erklärt worden. Az.: BverwG 8 C 42/09

Ein Wechsel in neue und günstigere Tarife muss den PKV-Kunden ohne einen Zuschlag ermöglicht werden. Dass ältere Bestandskunden schlechtere Konditionen akzeptieren müssen, ist unzulässig. Privat Versicherte müssen sicher gehen können, dass bei einem Abschluss einer Privaten Krankenversicherung sämtliche Kosten, auch im Alter, eingerechnet sind. Die bisherige Praxis der Privaten Krankenversicherer, junge und gesunde Kunden mit günstigen Tarifen zu locken und die Altkunden, die mit zunehmendem Alter zu einem Verlustgeschäft für die Versicherer werden, in geschlossenen Tarife zu belassen oder hohe Zuschläge für einen Tarifwechsel anzusetzen, wird somit unterbunden.

Ein Wechsel zu einem anderen Privaten Versicherer lohnt sich ab dem 40. Lebensjahr für privat Krankenversicherte kaum. Die Gründe dafür liegen darin, dass die angesammelten Altersrückstellungen nicht komplett übertragen werden können und dass bei einem Neueintritt in eine andere PKV wieder Gesundheitsprüfungen anstehen. Anders ist die Sachlage bei einem Tarifwechsel innerhalb der bisherigen Privaten Krankenversicherung. Durch das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts müssen Bestandskunden keine Zuschläge bei einem Tarifwechsel bezahlen. Dies sorgt auf langfristiger Sicht für einen fairen Ausgleich zwischen Bestands- und Neukunden, da das Problem der Benachteiligung von Altkunden somit endgültig eliminiert wurde.

Beispielhaft in fairem Ausgleich zwischen Neu- und Altkunden ist der Tarif A 75, den die Süddeutsche Krankenversicherung anbietet. Der Tarif besteht bereits seit 1974 und gibt klare Einblicke über die Entwicklungen der Beitragssätze. Im dentalen Bereich dieses Tarifs wird deutlich, dass die Leistungen in der PKV auch für günstige Beiträge verfügbar sind. Selbst bei einem Unfall wird die Zahnstaffel beibehalten.

Das vom Bundesverwaltungsgericht gefällte Urteil wird als richtungsweisend für Private Krankenversicherungen angesehen, da dieses zur Sicherung der Gleichstellung von Jung und Alt in der PKV beiträgt.




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