200 Euro Solidarabgabe für PKV-Versicherte: Absurder SPD-Vorschlag

  1. 01.07.2010 10:33
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Karl Lauterbach, der Gesundheitsexperte der SPD sorgt mit seiner Forderung einer Solidarabgabe, die Privat Versicherte mit hohem Einkommen in der PKV an den Gesundheitsfonds leisten sollen, für heftige Diskussionen.

Johannes Singhammer CSU nennt die vom SPD-Gesundheitsexperten geforderte Solidarabgabe in Höhe von 200 € "hellen Wahnsinn". Den Betrag von 200 € als Solidarabgabe hatte Lauterbach auf der Basis des Solidarausgleichs ermittelt, der im gesetzlichen Krankenversicherungssystem zwischen Arbeitnehmern mit geringem und hohem Einkommen erfolgt. Dies bedeutet nach der Berechnung von Lauterbach, dass alle besser Verdienenden, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, mit der Zahlung von 200 € in das Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherung für einen Ausgleich der niedrigeren Beitrage der Geringverdiener sorgen. Keinen Beitrag zum Solidarsystem leisten bisher die Versicherten in der PKV.

Branchenübergreifend sorgte dieser Vorschlag des SPD-Gesundheitsexperten für heftige Debatten. Ideologischer Populismus lautet der Kommentar von Stefan Recker, dem Verbandssprecher der PKV. Gleichzeitig argumentierte er, dass aufgrund des Bestehens der PKV eine allgemein stärkere finanzielle Unterfütterung für das Gesundheitssystem in Deutschland durch eine bessere Honorierung besteht.

Johannes Singhammer sprach nicht nur von einer "groben Ungerechtigkeit", sondern bekräftigte zudem seine Pläne, sich für eine Übertragung des Arzneimittelpakets in der GKV in die PKV stark zu machen. Der CSU-Politiker sieht darin nicht die viel diskutierten Probleme, sondern steht einer praktischen Umsetzung Anfang 2011 positiv gegenüber.

Weiter nannte Singhammer die von Lauterbach geforderte Solidarabgabe für Privat Versicherte eine „sozialistische Sondersteuer für kleine Selbstständige und Beamte“. Nach seiner Ansicht wird diese nur von Neid getragen, was aufgrund der Einkommensverhältnisse in den meisten Fällen ungerechtfertigt sei. Der Anteil der besser Verdienenden in der PKV bildet die kleinste Basis. Der Anteil der Privat Versicherten, die lediglich ein Einkommen von unter 2.500 € haben, liegt bei rund der Hälfte der PKV-Kunden. Rund 70 Prozent der Privat Versicherten haben ein Einkommen von weniger als 3.750 €, also der derzeit gültigen Beitragsbemessungsgrenze, ab der in der gesetzlichen Krankenversicherung die Krankenkassenbeiträge nicht mehr entsprechend dem Gehalt erhöht werden. Eine Sonderabgabe wie die geforderte Solidarabgabe würde lediglich eine hohe Mehrbelastung bedeuten, vor allem, da nicht alle Privat Versicherten freiwillig in der PKV versichert sind.




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