Nach dem Vorschlag von Andreas Köhler, dem Vorstandschef der kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV, sollen Kassenpatienten künftig je Arztbesuch eine neue Praxisgebühr von 5 € entrichten müssen. Die Mehrheit der Kassenärzte befürworte eine neue Praxisgebühr in dieser Variante. Der KBV steht damit hinter einem Vorschlag, der von Johannes Singhammer, dem CSU-Gesundheitspolitiker, im Zuge der Verhandlungen der Koalition zur Gesundheitsreform unterbreitet wurde und von CDU und FDP befürwortet wird. Im Zuge einer neuen Praxisgebühr sollen Überweisungen an weitere Mediziner nach dem Vorschlag der KBV kostenlos sein.
In seiner Begründung zu der Forderung einer neuen Praxisgebühr präsentierte der Vorstandschef der KBV neue Berechnungen zur Entwicklung der Arzthonorare. Die Berechnungen verdeutlichen, dass zwischen der ersten Jahreshälfte 2008 und der ersten Jahreshälfte 2009 ein Anstieg von 6,1 Prozent verzeichnet wurde. Im Schnitt erhöhten sich die Honorare der Ärzte auf 188.000 € jährlich, was einem Anstieg von 8 Prozent entspricht. Begründet wird dieser enorme Anstieg mit der Honorarreform, die von der früheren Bundesregierung vorgenommen wurde.
Als weitere Gründe führte Köhler an, dass die Bürger in Deutschland durchschnittlich 18 Mal jährlich den Arzt aufsuchen. Die Zahl der jährlichen Arztbesuche ist in kaum einem anderen Staat so hoch wie in Deutschland. Zudem wird die Praxisgebühr nur noch von etwa 28 Prozent der Patienten entrichtet. Köhler geht davon aus, dass eine Praxisgebühr, die nach den Arztbesuchen gestaltet wird, die Besuche deutlich reduzieren würden. Somit bliebe mehr Zeit, die die Ärzte für den einzelnen Patienten aufwenden können. Nach Angaben der KBV sind viele Arztbesuche nicht notwendig, da nicht immer eine definitive Erkranken vorliegt, wenn die Deutschen zum Arzt gehen.
Gleichzeitig fordert der Vorstandschef der KBV, dass die bestehende Benachteiligung der Hausärzte in den Honoraren im Vergleich zu den Fachärzten eingestellt werden sollte. Schließlich sind es die Hausärzte, die für die Grundversorgung von Patienten zuständig sind. Im Rahmen einer Änderung in der Verteilung der Honorare sollen für Fachärzte mit der Neuregelung zum 1. Juli Kürzungen bestehen. Diese Honorarverteilung wirke sich jedoch nicht auf Einsparungen für die Krankenkassen aus.
Von einer Verteuerung für die Kassenpatienten ist bei einer neuen Praxisgebühr nicht zwingend auszugehen. Statistisch gesehen suchen Patienten, die an einer chronischen Krankheit leiden, den Arzt pro Quartal 2 Mal auf. Dies würde weiterhin eine Praxisgebühr von 10 € je Quartal bedeuten.
Im Hinblick auf eine Planungssicherheit für 2011 fordert Köhler von der Koalition schnelle Ergebnisse in der Gesundheitsreform.
Studie zur Kopfpauschale:
Nach dem Resultat einer Studie, die vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft Köln IW durchgeführt wurde, wäre eine Kopfpauschale für den Staat deutlich günstiger als die bisherige Struktur. Bei einer monatlichen Gesundheitsprämie pro Kopf in Höhe von 250 € würde die Kopfpauschale für den Staat eine Entlastung um 4,5 Milliarden Euro bedeuten. Gleichzeitig bleibe die soziale Gerechtigkeit im gesetzlichen Versicherungssystem erhalten, da gesetzlich Versicherte mit geringerem Einkommen vom Staat einen Zuschuss erhalten. Dieser soll im Rahmen eines Sozialausgleichs erfolgen und durch Steuern finanziert werden. Kinder müssten dabei keine Beiträge zahlen. Für alle, die aufgrund der Gesundheitsprämie geringere Beiträge wie zuvor leisten müssen, verfügen dadurch über ein höheres zu versteuerndes Einkommen, wie Michael Hüther, der Direktor der IW erläutert.