Wie wir bereits
berichteten, dürfen seit 1. Juli 2010 für ausgehende Telefonate mit dem Handy im EU-Ausland nur noch maximal 0,46 € in Rechnung gestellt werden, für eingehende Anrufe nur noch höchstens 0,18 €. Im Rahmen der nun gültigen nächsten Stufe der Roaming-Verordnung gelten diese neuen Obergrenzen, die sich inklusive Mehrwertsteuer verstehen.
Nach Angaben von Rainer Brüderle, dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, ist die Senkung der oberen Preisgrenzen genau richtig auf den Start der Hauptreisezeit angesetzt. Die neue Stufe der Roaming-Verordnung sorgt erneut dafür, dass Urlauber nach der Heimkehr aus den Ferien nicht mit bösen Überraschungen von übermäßig hohen Mobilfunkrechnungen begrüßt werden.
In dieser Stufe der Roaming-Verordnung ist zudem ein spezieller Warnmechanismus beim Daten-Roaming vorgesehen. Die Mobilfunkanbieter sind damit in Zukunft verpflichtet, einen Schutzmechanismus beim Download oder Versand von immensen Datenmengen einzurichten, die beispielsweise bei Videos aufkommen. Wenn dabei keine andere Vereinbarung getroffen wurde, muss ein deutlicher und klarer Hinweis an den Kunden ergehen, sobald die Kosten für das Daten-Roaming 50 € überschreiten. Dies gilt jeweils monatlich. Ohne eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden kann dann weder der Download noch ein Versand weiter getätigt werden. Diesbezüglich sind die Mobilfunkanbieter verpflichtet, entweder die Verbindung zu unterbrechen oder für den weiteren Ladevorgang keine Beträge zu berechnen.
Die aktuelle Roaming-Verordnung für Handytelefonate im EU-Ausland wurde nach der Bestätigung des Europäischen Gerichtshofs am 8. Juni 2010 rechtsgültig. Die noch bis Mitte 2012 gültige neue Verordnung unterliegt der Überwachung durch die EU-Kommission und beinhaltet fixe Obergrenzen für Preise, die für SMS und Telefonate mit dem Handy im EU-Ausland in Rechnung gestellt werden dürfen.