Die Förderung von Solarstrom auf den Dächern wird nach der Einigung zwischen Bund und Ländern rückwirkend zum 1. Juli 2010 in gestaffelter Form gekürzt. Die erste Kürzung erfolgt rückwirkend zum 1. Juli um 13 Prozent. Um weitere 3 Prozent reduzieren sich die Zuschüsse ab Oktober.
Ursprünglich war von der Koalition geplant, die Zuschüsse um 16 Prozent zum 1. Juli zu reduzieren. Die Länder waren jedoch dagegen, und das Gesetz konnte im Bundesrat nicht durchgesetzt werden. Nun kam das Gesetz vor den Vermittlungsausschuss, wo eine Einigung zwischen Bund und Ländern erzielt werden konnte.
Damit das Gesetz in Kraft tritt, ist noch die Bestätigung des Einigungsvorschlags des Vermittlungsausschusses durch Bundesrat und Bundestag erforderlich. Der Einigungsvorschlag wird wahrscheinlich schon am Donnerstag im Bundestag auf der Tagesordnung stehen, der Bundesrat wird sich am Freitag damit befassen.
Die Länder reagierten enttäuscht, da der erwünschte Erfolg nicht im erwarteten Rahmen erzielt werden konnte. Wolfgang Reinhart, der Bevollmächtigte von Baden-Württemberg beim Bund erläutert, dass es sich lediglich um einen Kompromiss handelt. Hätte dieser Teilerfolg nicht durchgesetzt werden können, wäre seiner Ansicht nach keinerlei Entgegenkommen zu erwarten gewesen.
Christoph Matschie SPD, der Vize-Ministerpräsident von Thüringen gibt den Ländern, die von Union und FDP regiert werden, die Schuld an dem enttäuschenden Ergebnis. Er äußert sich sehr unzufrieden mit dem Resultat und bezeichnet die Entscheidung als "faulen Kompromiss". Letztendlich bleibe es doch bei der massiven Reduzierung der Förderung von Solarstrom auf den Dächern – das einzige, was erreicht wurde, ist eine Verschiebung der Kürzung auf Oktober.