GKV-Finanzierungsbeschluß zusammengefasst: Versicherte zahlen ab 2011 deutlich mehr

  1. 08.07.2010 09:20
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Im Rahmen der Beschlüsse zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen, einigten sich die Spitzen der Koalition auf verschiedene Maßnahmen. Fakt ist, dass 2011 ein Defizit von rund 11 Milliarden Euro bei den Krankenkassen droht, das damit abgefangen werden soll. Im Rahmen der Beschlüsse sollen 2011 Einsparungen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro getätigt werden und 2012 weitere 4 Milliarden Euro.

In den nachstehend näher beschriebenen Beschlüssen spielt die Anhebung des Beitragssatzes die wichtigste Rolle. Die Beitragsanhebung ist gleichzeitig mit einer Erhöhung der Lohnnebenkosten für die Arbeitgeber verbunden.


Krankenkassenbeitrag

Der Krankenkassenbeitrag soll 2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent angehoben werden. Diese Erhöhung um 0,6 % wird von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gleichen Teilen getragen. Für die Arbeitgeber besteht danach eine Festschreibung des Arbeitgeberanteils auf 7,3 %. Den Sonderbeitrag von 0,9 % müssen die Arbeitnehmer allein tragen.


Zusatzbeitrag

Der Zusatzbeitrag kann von den gesetzlichen Krankenkassen künftig in unbegrenzter Höhe erhoben werden. Dieser muss ebenfalls von den Mitgliedern allein getragen werden. Bislang galt für Zusatzbeiträge eine Begrenzung auf 37,50 € pro Monat oder auf ein Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens. Um eine Überforderung der gesetzlich Versicherten zu verhindern, solle eine Zahlung des Zusatzbeitrags maximal in Höhe von 2 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens gefordert werden können. Versicherte erhalten einen sozialen Ausgleich, wenn der Zusatzbeitrag über dieser Grenze liegt. Dieser Ausgleich soll aus Steuermitteln finanziert werden, jedoch soll dieser nur auf der Basis des im Schnitt erhobenen Zusatzbeitrags erfolgen. Den derzeitigen Prognosen zufolge dürfte dieser durchschnittliche Zusatzbeitrag bis 2014 nicht über 16 € ansteigen.


Lohnnebenkosten

Die Lohnnebenkosten werden durch die Beitragserhöhung um 0,6 % angehoben. Wird die gesetzlich verankerte Beitragserhöhung zur Arbeitslosenversicherung um 0,2 % auf 3 % berücksichtigt, fallen auf die Sozialversicherungsbeitrag ab 2012 39,45 % des Bruttoeinkommens an, die von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern hälftig finanziert werden. In diesen sind 19,9 % der Rentenversicherung und 1,95 % Pflegeversicherung beinhaltet. Arbeitnehmer müssen letztendlich noch mehr zahlen, da der seit Jahren gültige Sonderbeitrag von 0,9 % zur gesetzlichen Krankenversicherung hinzu kommt. Die Belastungen für die Arbeitnehmer liegt dadurch weit über 20 % des Bruttoeinkommens. Arbeitnehmer, die keine Kinder haben, müssen zudem für die Pflegeversicherung 0,25 Prozent mehr bezahlen.




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