Die gängige Praxis des sozialen Netzwerks Facebook, die kompletten E-Mail-Adressbücher und Handy-Adressen der angemeldeten User im Zuge der Einladungsfunktionen zu überprüfen, gibt Anlass zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Facebook kann sich nun bis zum 11. August zu den Vorwürfen äußern.
Johannes Caspar, der Hamburger Datenschutzbeauftragte leitete das Bußgeldverfahren gegen Facebook ein, da bei der Durchsuchung der Adressen auch die Daten von Nichtnutzern ohne deren Zustimmung durchsucht werden. Die Daten werden gespeichert und können zu Marketingzwecken genutzt werden. Diese Anwendung bei mehreren Millionen Usern von Facebook in Deutschland ist durchaus besorgniserregend.
Mitglieder bei Facebook erhalten Kontaktvorschläge für Freundschaftseinladungen, die auf der Durchsuchung der Adressbücher basieren. Hier liegt die Vermutung nahe, dass die Daten aus den Adressbüchern der User auch angewandt werden, um Beziehungsprofile von Nichtnutzern zu erstellen. Wie Johannes Caspar erläuterte, wird das Speichern der Daten von Dritten in dieser Variante von Facebook von der Behörde als unzulässig im Sinne des Datenschutzrechts erachtet.