Der Vorschlag der Bankenverbände in Deutschland zu einer Begrenzung auf maximal 5 € beim Geldabheben an fremden Geldautomaten wurde vom Kartellamt abgelehnt. Ein Sprecher des Bundeskartellamts teilte mit, dass dieser Betrag zu hoch angesetzt sei. Der Streit um die Gebühren an fremden Geldautomaten geht durch die Ablehnung des Bundeskartellamts weiter. Bis ein neuer Vorschlag mit entsprechendem Kostenmodell vorgelegt wird, dürfte es etwas länger dauern.
Ziel des Kartellamts ist es, bei den Banken niedrigere Gebühren durchzusetzen. In dem Vorschlag von maximal 5 € als Gebühren an fremden Geldautomaten seitens der Bankenverbände sieht die Behörde eher einen Festbetrag, der dann künftig gelten würde. Schließlich bestehe dadurch kein Anlass für die Betreiber der Geldautomaten, einen niedrigeren Preis anzubieten.
Der Konflikt zwischen Sparkassen, Banken und Kartellamt über eine Gebührensenkung an fremden Geldautomaten besteht nun bereits sein mehreren Monaten. Die häufig überhöhten Gebühren, die Kunden beim Geldabheben an fremden Geldautomaten bezahlen müssen, gaben den Anlass zum Einschreiten des Bundeskartellamts. Bei einzelnen Banken werden bis zu 10 € fällig, wenn die Kunden ihr Geld an fremden Geldautomaten abheben. Der Durchschnitt der Gebühren liegt einem Bericht der Financial Times Deutschland unter Berufung auf die Finanzberatung FMH in Frankfurt zufolge derzeit bei 5,64 €. Diesen Gebühren stehen die von Experten errechneten Ausgaben der Banken je Geldabhebevorgang von nur 63 Cent gegenüber, was in keiner Relation zu den erhobenen Gebühren steht.