Gesetzentwurf zur Endenergieeffizienz nach Änderungen von Koalition akzeptiert

  1. 12.07.2010 15:49
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Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und nach einigen Änderungen stimmte der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie letzten Mittwoch dem Gesetzentwurf zur Endenergieeffizienz und zu Endenergiedienstleistungen 17/1719, 17/2280 zu, der zur Umsetzung der EU-Richtlinie erarbeitet wurde. Geschlossene Ablehnung fand der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie von den Fraktionen der Opposition.

Mit dem Gesetzentwurf soll unter anderem erreicht werden, dass die Kunden von den Energieunternehmen mindestens einmal pro Jahr über Energieeffizienzmaßnahmen und Anbieter von Energiedienstleistungen Informationen erhalten. Hinzu kommen die Energieaudits. Dabei handelt es sich um Verfahren, um den Energieverbrauch zu bestimmen, ein mögliches Potential an Einsparungen und entsprechende Maßnahmen zu ermitteln.

Aufgrund der Mehrheit der Fraktionen der Koalition konnte diese einige Änderungen im Gesetzentwurf durchsetzen. Somit sollen sämtliche Anbieter aufgeführt werden und nicht nur diejenigen, bei denen keine Abhängigkeit gegenüber den Energiekonzernen besteht. Gleichzeitig sollen im Zuge der Feststellung eines ausreichenden Angebots von Energieaudits in einer Region nicht nur die regionalen Anbieter, sondern auch überregionale Energieanbieter aufgeführt werden.

Hierzu teilte die Unionsfraktion mit, dass die Änderung des Gesetzentwurfs erfolgte, um eine Berücksichtigung überregionaler Anbieter zu ermöglichen. Seitens der FDP-Fraktion wurde die Änderung im Bereich der Energieaudits begrüßt, da es keine Verpflichtung gibt, die Konkurrenz zu fördern.

Deutlich unzufrieden äußerte sich die Fraktion der SPD zu dem Gesetzentwurf. Die Koalition sei damit weit von den tatsächlichen Möglichkeiten zurückgeblieben. Die Debatte, in der es zur Behauptung kam, dass die Wirtschaft durch Energieeffizienz belastet würde, ist ein Kritikpunkt, der seitens der Bündnis 90/Die Gründen-Fraktion geäußert wurde. Schließlich sei das Gegenteil der Fall, da aufgrund der zunehmend global ansteigenden Energienachfrage auf mehr Energieeffizienz geachtet werden sollte. Vollkommen ungenügend, so lautete der Kommentar der Linksfraktion. Der Gesetzentwurf enthalte weder verbindliche Ziele zu Einsparungen, noch Instrumente, um die Energieeffizienz zu fördern.

Ein Entschließungsantrag der SPD-Fraktion wurde mehrheitlich von der Koalition abgelehnt. Mit diesem Antrag hatte die SPD gefordert, dass die Bundesregierung ein Energieeffizienzgesetz vorlegen soll, in dem eine Verdoppelung der Energieproduktivität beinhaltet ist. Die Forderung nach einer Gründung eines Energieeffizienzfonds, die auch in einem Entschließungsantrag seitens Bündnis 90/Die Gründen gestellt wurde, wurde ebenfalls abgelehnt. Dasselbe gilt für die geforderte Einführung einer Quote zur Energieeinsparung.




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