Finanzmisere: GKV und PKV Krankenkassen fordern mehr Geld für Hartz IV-Empfänger

  1. 09.07.2010 01:13
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Nach Forderung der gesetzlichen Krankenkassen sollten diese für die Empfänger von ALG II mehr Geld aus Steuermitteln erhalten. Wie Uwe Thiermann vom GKV-Spitzenverband in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses erklärte, könne eine Anlehnung von Arbeitslosengeld II an die reellen Ausgaben zu einer Verbesserung der Einnahmen der GKV zwischen 4 und 5 Milliarden Euro führen. Dabei wies Uwe Thiermann darauf hin, dass die Zahl der Empfänger von ALG II in der GKV bei rund 3 Millionen Versicherten liegt. Aktuell liegt der Zuweisungsbetrag bei 126,05 € pro Mitglied, das ALG II bezieht. Um die Kosten zu decken, wäre ein Betrag von rund 260 € angemessen. Diese Forderung des GKV-Spitzenverbands findet die Unterstützung des Deutschen Gewerkschaftsbunds.

In der Anhörung sollte über die Entlastung der Geringverdiener diskutiert werden, die in der GKV und PKV versichert sind. Vier Anträge und ein Gesetzentwurf der Fraktionen der Opposition bildeten die Basis der Sitzung. Der Antrag der Fraktion die Linke 17/780 wurde dabei von Volker Leienbach, dem Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherung, unterstützt.

In diesem Antrag ist vorgesehen, dass Bezieher von ALG II als Zuschuss für die gesetzliche oder private Krankenversicherung exakt den Betrag aus den Steuermitteln erhalten, der tatsächlich im Basistarif an die Krankenversicherung fällig wird. Der Mindestbeitrag im Basistarif bei der PKV für Hilfebedürftige liegt bei 295,01 €. Dies entspricht der Hälfte des im Basistarif festgelegten Höchstbeitrags von 590,03 €. Für den Bezieher von ALG II fällt somit nach Abzug des bisherigen Zuschusses von 126,05 € ein Betrag von 168,97 € an. Dabei ist die Deckungslücke in der Pflegeversicherung von 18,04 € noch nicht berücksichtigt.

Gleichzeitig ist Volker Leienbach gegen den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der eine Senkung des Zuschusses zur PKV auf die Höhe des Zuschusses für gesetzlich Versicherte ALG II Empfänger beinhaltet. Es könne nicht sein, dass die Privatversicherten die Deckungslücke aufgrund geringerer Zuschüsse abdecken müssen. Dieses Problem müsse gesamtgesellschaftlich gelöst werden. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeber VDA lehnte diese zusätzliche Belastung für die privat Versicherten ebenfalls ab.

Die Linke will mit ihrem Antrag 17/777 durchsetzen, dass die Solo-Selbstständigen in der GKV eine Minderung in der Beitragsbelastung erhalten. Für Selbstständige sollte die Mindestbeitragsbemessungsgrenze auf die allgemein gültige Grenze reduziert werden. Die Mindestbeiträge pro Monat könnten dadurch von bisher fast 200 € auf ca. 127 € reduziert werden. Bei Solo-Selbstständigen handelt es sich um Selbstständige, die ohne Angestellte arbeiten. Dieser Antrag stieß beim BDA auf Ablehnung und beim DGB auf Zustimmung.

In ihrem Antrag 17/674 fordern die Grünen vom Bund die Übernahme von Zusatzbeiträgen zur GKV bei Langzeitarbeitslosen. Der Zusatzbeitrag, der aktuell erhoben werden darf, liegt bei 8 € monatlich und darf ein Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens von 3.750 € nicht übersteigen.

Die SPD-Fraktion forderte mit ihrem Antrag 17/879 die sofortige und ersatzlose Streichung der Zusatzbeiträge. Gleichzeitig befürwortet die SPD die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen wieder paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dieser Antrag wurde von den Sozialverbänden begrüßt.




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