Hartz-IV-Empfänger in PKV: Regierungsvorschläge zur Entlastung vorgelegt

  1. 13.07.2010 11:58
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Privat Krankenversicherte, die arbeitslos werden, müssen seit Januar 2009 in der PKV versichert bleiben. Eine Möglichkeit zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist seither nicht mehr gegeben. Dies bedeutet jedoch eine monatliche Deckungslücke, die für die Hartz-IV-Empfänger häufig in der Schuldenfalle endet.

Privat versicherte Hartz-IV-Empfänger erhalten zwar einen Zuschuss vom Staat zu den Beiträgen an die private Krankenversicherung, jedoch liegt dieser nur in Höhe des Beitrags, der an die gesetzliche Krankenkassen anfallen würde. Den restlichen Beitrag müssen die Hartz-IV-Empfänger aus dem Regelsatz selbst zahlen, sodass im Durchschnitt eine Deckungslücke von 180 € monatlich entsteht, die zur Schuldenfalle werden kann.

Diese Situation steht bereits seit längerem unter Kritik. Die Regierung hat nun erkannt, dass für diese Gesetzeslücke ein Handlungsbedarf besteht und will das Problem lösen. Erstmals kamen auf Anfrage der Linken konkrete Lösungsvorschläge seitens der Bundesregierung für die betroffenen Hartz-IV-Empfänger.

Die Regierung weist ausdrücklich darauf hin, dass die PKV zwar zur Eintreibung von bestehenden Beitragsrückständen der Versicherten berechtigt ist, jedoch weder eine Vertragskündigung noch eine Leistungskürzung seitens der privaten Krankenversicherung vorgenommen werden darf. Gleichzeitig erging der Appell der Bundesregierung an die privaten Krankenversicherungen zumindest bis zur endgültigen Schließung der Gesetzeslücke, auf das Eintreiben der Forderungen zu verzichten. Seit der Neuregelung zum Jahresbeginn 2009 häuften sich bei den Betroffenen rund 3.300 € Schulden an.

Anscheinend stehen drei verschiedene Lösungsvorschläge in der Debatte zwischen Gesundheitsministerium und Arbeitsministerium zur Auswahl:

- Der erste Vorschlag würde die Deckungslücke bereits ausschließen, denn dieser beinhaltet die Begrenzung der Beiträge von Hartz-IV-Empfängern zur PKV. Von den Betroffenen könnten dann seitens der privaten Krankenversicherung künftig nur noch Beiträge erhoben werden, die der Höhe des Zuschusses seitens des Grundsicherungsträgers entsprechen.

- Der zweite Lösungsvorschlag tendiert dazu, dass Hartz-IV-Empfängern die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung wieder ermöglicht wird.

- Als dritte mögliche Lösung wurde vorgeschlagen, dass die ARGE oder das Jobcenter die komplette Beitragszahlung an die private Krankenversicherung übernehmen soll. Hierzu wurden jedoch noch keine Details zur möglichen Umsetzung genannt.

Die Regierung ist nach eigenen Angaben bestrebt, das Problem möglichst zügig zu lösen und einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten. Ungeklärt ist dabei weiterhin, ob für die betroffenen Hartz-IV-Empfänger eine rückwirkende Entlastungsmöglichkeit bis Januar 2009 besteht. Eine Klärung soll im Zuge des Verfahrens der Gesetzgebung erfolgen.

Sicher ist jedoch, dass für eine Entlastung der Stichtag 1. Januar 2009 gelten soll. Privat Versicherte, die vor dem Stichtag arbeitslos wurden, sollen nicht entlastet werden, da für diese die Möglichkeit bestand, einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung zum 31. Dezember 2008 zu vollziehen. Damit hätte die Deckungslücke durch die Betroffenen verhindert werden können.




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