Der Ausfall größerer Haushaltsgeräte stellt für Hartz IV-Empfänger eine mittlere Katastrophe dar, da von den laufenden Leistungen eine Neuanschaffung kaum finanzierbar ist. Für diese Fälle stellt die Arbeitsagentur den Empfängern von Hartz IV ein zinsloses Darlehen zur Verfügung, welches sich normalerweise in einer Höhe zwischen 230 und 250 Euro bewegt. Die Darlehensnehmer müssen das Darlehen in sehr kleinen Raten bis zu 10 Euro monatlich zurückzahlen. Da bestimmte Geräte wie Kühlschrank oder Waschmaschine für eine Haushaltsführung unverzichtbar sind, stellt deren Anschaffung laut Sozialgesetzbuch einen unabweisbaren Bedarf dar.
Nachdem die Rechtslage eindeutig ist, wann Hartz IV-Empfänger Anspruch auf ein solches zinsfreies Darlehen haben, kann eine deutliche Zunahme der Kreditanträge beobachtet werden. Während die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2008 Kredite in einer Gesamthöhe von gut 34 Millionen Euro gewährte, lag die Höhe ein Jahr später schon bei mehr als 43 Millionen Euro.
Dieser immense Anstieg sei aber laut der Agentur auch damit zu erklären, dass mit den Auszahlungen der Kredite auch die 100 Euro pro Schuljahr und Kind im Rahmen des Schulstarterpakets mit ausgezahlt wurden, weshalb keine belegbaren Rückschlüsse auf einen tatsächlichen Mehrbedarf der Hartz IV-Empfänger gezogen werden können. Zieht man das Schulstarterpaket ab, ist nichtsdestotrotz ein Anstieg des Kreditbedarfs zu verzeichnen.