BAFA vergibt wieder Fördergelder für erneuerbare Energien

  1. 14.07.2010 11:39
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Mit bis zu 115 Millionen Euro fördert die Bundesregierung in diesem Jahr erneuerbare Energien im Wärmemarkt. Nach dem Programmstopp am 3. Mai 2010 wurde die Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP) nun wieder aufgehoben. Somit können ab sofort beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erneut Förderanträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden. Die neuen Förderkonditionen sollen zunächst bis Ende 2011 gelten.

Während Anträge, die vor dem 3. Mai gestellt und noch nicht bewilligt wurden, jetzt abschließend nach den bisherigen Förderkonditionen bearbeitet werden, müssen Anträge, die zwischen dem 4. Mai und 11. Juli 2010 beim BAFA eingegangen sind, neu eingereicht werden, da sie abgelehnt werden. Allerdings müssen diese Anträge nun den neuen Richtlinien entsprechen.

Nach den neuen Richtlinien werden z. B. Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen gefördert. Damit konzentriert sich die neue Richtlinie auf innovative Technologien, die ohne zusätzliche Fördermittel keine Wirtschaftlichkeit erzielen würden. Allerdings wurden die Fördersätze teilweise reduziert.

Da bei Anlagen im Neubau eine bundesweite Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz besteht, werden diese Anlagen nicht mehr gefördert. Auch für im Markt bereits breit etablierte Technologien oder Technologien mit einer guten Wirtschaftlichkeit gibt es keine Förderung mehr. Dazu gehören Scheitholzvergaserkessel, luftgeführte Pelletöfen, Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung oder weniger effiziente Wärmepumpen.





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