Widersprüchliche Aussagen gibt es darüber, wer durch die von Gesundheitsminister Rösler geplante Gesundheitsreform stärker belastet wird. Während der Bund der Steuerzahler (
BdSt) angibt, dass besonders Rentner und Besserverdienende stärker belastet werden als Durchschnittsverdiener, vermeldet der Sozialverband VdK, dass kleine und mittlere Einkommen stärker getroffen werden. Der BdSt rechnet damit, dass die Durchschnittsverdiener durch die dämpfenden steuerlichen Effekte weniger stark belastet werden. So berichtet
t-online mit Berufung auf die Quellen apn und Karl-Bräuer-Institut in der "Bild"-Zeitung.
Insgesamt sollen jedoch 2011 alle Nettoeinkünfte entlastet werden. So sind die Krankenkassenbeiträge und die von einigen Gesetzlichen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträge sei Anfang 2010 durch das Bürgerentlastungsgesetz komplett steuerlich absetzbar. Zusätzlich schreibt das Alterseinkünftegesetz fest, dass jährlich 2 Prozent des Arbeitnehmeranteils für die Rentenversicherung ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden können. Daher sieht Olaf Schulemann von BdSt für Rentner, die keine Steuern zahlen, die Beitragserhöhungen als höchste Belastung, ebenfalls für Besserverdiener, deren Beitragsbemessungsgrenzen und somit deren beitragspflichtige Teil des ein Einkommens künftig im Zuge von Lohnerhöhungen ansteigen wird.
Dahingegen führt die Präsidentin des Sozialverbandes
VdK Ulrike Mascher gegenüber der "Passauer Neuen Presse" an, dass je Versicherten, deren Beitragsbemessungsgrenze unter 3.750 Euro monatlich liegt, erhöhte Beitrage zahlen sollen, wohingegen Mehrverdiener nur auf diesen Anteil seines Einkommens Beiträge zahlen müsse.
Das Karl-Bräuer-Institut, eine Einrichtung des BdSt, zeigt in der "Bild"-Zeitung auf, dass es letztlich ab 2011 zu einer Entlastung aller Einkommensgruppen kommen wird. Unter der Berücksichtigung von Einkommenssteuer, Sozialbeiträgen zzgl. Kindergeld, Solidaritätszuschlag und absetzbaren Pauschalen wird ein Alleinstehender mit der Steuerklasse I mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.600 Euro in 2011 monatlich 10 Euro mehr netto haben als 2009, bei einem Bruttoeinkommen in Höhe von 5.000 werden es monatlich 101 Euro mehr sein. Verheiratete Alleinverdiener mit zwei Kindern und der Steuerklasse III erhalten bei einem monatlichem Bruttoeinkommen von 1.600 Euro 19 Euro mehr netto, bei einem Bruttoeinkommen von 5.000 Euro sind es 82 Euro mehr.
Den vergleichsweise größten Vorteil haben Familien mit zwei Arbeitnehmern in Steuerklasse III und IV sowie zwei Kindern. Bei einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von 2.400 Euro monatlich haben sie netto 53 Euro mehr als in 2011, liegt das gemeinsame Bruttoeinkommen bei 5.000 Euro, sind es ab 2011 131 Euro mehr als 2009.
Die gesamte Tabelle kann unter
t-online eingesehen werden.