Versicherte bei der Techniker Krankenkasse TK, die an Diabetes-Typ-2 leiden, erhalten auch künftig künstliches Insulin auf Rezept. Zusammen mit den Anbietern der langwirksamen Insulinanaloga wurde dies durch die TK per Vertrag geregelt.
Zuvor hatte der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA den Beschluss gefasst, die Kostenübernahme für Insulinanaloga einzugrenzen. Der Beschluss wird in Kürze durch Inkrafttreten Gültigkeit erlangen. Dann dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch Kosten für künstliches Insulin tragen, wenn dies im Vergleich zum Humaninsulin nicht mit Mehrkosten verbunden ist.
Als erste gesetzliche Kasse hatte die TK bereits 2006 Verträge mit den Pharmakonzernen im Hinblick auf kurwirksame Insulinanaloga geschlossen, um den Patienten mit Diabetes-Typ-2 weiterhin die Nutzung des gewohnten Insulinpräparats zu ermöglichen.
Mit dem neuen Vertrag zwischen der TK und den Pharmaunternehmen können die Typ-2-Diabetiker, die bei der TK versichert sind, auch weiterhin künstliches Insulin im Rahmen der gewohnten Therapie verwenden.