Für die etwa 800.000 in der Pflegebranche Beschäftigten gilt ab dem 1. August ein gesetzlicher Mindestlohn. Dieser gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Pflegeunternehmen.
Nach der neuen Rechtsverordnung erhalten Pflegefachkräfte im Westen 8,50 Euro und im Osten 7,50 Euro. Zum Januar 2012 und Juli 2013 sollen die Beträge jeweils um 25 Cent erhöht werden.
Der Mindestlohn soll für Betriebe oder selbstständige Betriebsteile in der überwiegend ambulanten, teilstationären oder stationären Pflege gelten. Er gilt jedoch nur für Fachkräfte, die überwiegend Grundpflegeleistungen wie Ernährung, Körperpflege und Mobilitätsübungen erbringen, Demenzbetreuer, Hauswirtschaftskräfte, Auszubildende und Praktikanten sind nicht betroffen.
Heute sind in Deutschland etwa 2,25 Millionen Menschen pflegebedürftig. Es wird geschätzt, dass diese Zahl bis 2050 auf über 4 Millionen ansteigen wird.
Der Mindestlohn in der Pflege ist zunächst bis zum 31.12.2014 befristet. Ende 2011 sollen gemäß Koalitionsvertrag alle Branchenmindestlöhne auf ihre Wirkung hin evaluiert werden, um zu überprüfen, ob die Regelungen neuen Beschäftigungsverhältnissen im Wege stehen oder Arbeitsplätze gefährden. Der Schutz der Arbeitnehmer und die Wettbewerbsfähigkeit soll gewährleistet sein und insbesondere sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden.