Nach neuesten Veröffentlichungen des Bundeskriminalamts (BKA) haben Manipulationen von Geldautomaten im ersten Halbjahr 2010 massiv zugenommen. Die Täter versuchen, Daten auf den Magnetstreifen auszulesen und an die Geheimzahl zu gelangen (Skimming).
So wurden in den ersten sechs Monaten diesen Jahres 1.927 Attacken an 1.073 Geldautomaten registriert. Demgegenüber stehen 2.058 Attacken im gesamten Jahr 2009. Somit setzt sich ein Trend, der bereits in den letzten Jahren festgestellt wurde, fort: Einzelne Geldautomaten werden mehrfach attackiert. Die Anzahl dieser Manipulationen steigt seit 2001 kontinuierlich an.
Neu ist 2010 jedoch, dass Minikameras in die Sichtblenden installiert wurden, die um das Tastaturfeld herum angebracht sind. Diese sollen die PIN der Automatenbenutzer ausspähen.
Schwerpunktmäßig werden Manipulationen von Geldautomaten in Berlin, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen vorgenommen.
Der Präsident des BKA Jörg Zierke sieht in den Zahlen, dass Geldautomaten immer mehr ein lohnendes Angriffsziel krimineller Gruppierungen sind. Die Präventionsbemühungen des BKA müssten gemeinsam mit der Wirtschaft weiter verstärkt werden. Diese bestehen auf der einen Seite im flächendeckenden Einbau von Anti-Skimming-Modulen in Geldautomaten. Keine Alternative sieht Zierke im Umstieg von der Magnetstreifen- zu der fälschunssichereren Chiptechnologie.
Zum Schutz vor Skimming gibt das BKA folgende Tipps:
- Türöffner eines Kreditinstituts sollten nicht mit derselben Karte bedient werden, zu der man anschließend am Geldautomat seine PIN eingibt. Dies ist natürlich nur möglich, wenn man im Besitz mehrerer Karten ist.
- Beim Eintippen der PIN sollte die andere Hand oder die Geldbörse als Sichtschutz dicht über die Tastatur gehalten werden.
- Grundsätzlich sollte die PIN nie auf der Zahlungskarte notiert sein.
- An einem Geldautomat sollte die Geheimzahl nie mehrfach eingetippt werden, falls man von einer unbekannten Person dazu aufgefordert wird.
- Die Karte sollte nie einem Dritten überlassen werden.
- Verdächtige Vorgänge sollten dem Kreditinstitut oder der Polizei gemeldet werden.
- Im Verdachtsfall sollte die Karte vorsichtshalber frühzeitig gesperrt werden.
- Das Aufbewahren von Belegen erleichtert im Schadenfall die Polizeiarbeit.
Weitere Tipps sind nachlesbar auf der Homepage der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Klicken Sie
hier - Stichwort "Zahlungskarten".