Die Bahn ist nun gewillt, das Vertrauen ihrer Kunden zurück zu gewinnen und den Schaden wieder gut zu machen. Allerdings soll laut einem Sprecher der Bahn keine ausdrückliche Entschuldigung erfolgen, sondern eine rasche Wiedergutmachung auf möglichst unbürokratischem Weg.
Eine auf die Schnelle eingerichtete zentrale Anlaufstelle der Deutschen Bahn nimmt Erstattungsanträge der Kunden entgegen. Hierfür muss die Fahrkarte im Original vorgelegt werden. Bahnkunden, die durch die Ausfälle der Klimaanlagen in den betroffenen ICE, EC und IC Zügen lediglich in ihrem Komfort beeinträchtigt waren, können mit einer Erstattung der Hälfte des ursprünglichen Fahrpreises rechnen. Fahrgäste, die gesundheitliche Probleme nach der Fahrt mit der deutschen Bahn hatten, erhalten eine 150 prozentige Erstattung des Fahrpreises. Die Erstattung erfolgt nicht in bar, sondern in Form von Reisegutscheinen. Erstattungsanträge können telefonisch, per E-Mail oder per Post gestellt werden. Die Anträge sind zu richten an:
Für postalische Anträge: DB Fernverkehr AG, Kundendialog, Stichwort "Hitzewelle", Postfach 10 06 13, 96058 Bamberg
Für Anträge per Mail: hitzewelle@deutschebahn.com
Für telefonische Anträge: DB-Kundenportal 0180 5 99 66 33 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 42 Cent).