Schlechte Noten gibt es für die Qualität der Anlageberatung der Banken. In den letzten Monaten hat sich die Anlageberatung verschlechtert, da viele der Banken die gesetzlichen Vorgaben nicht immer einhalten. Häufig werden den Kunden von den Beratern nicht alle Fragen gestellt, die eigentlich per Gesetz zu stellen sind. Des Weiteren wird häufig die Aufklärung über wesentliche Faktoren und Kosten der Anlageprodukte unterlassen.
Die Pflicht, ein Beratungsprotokoll an die Kunden auszuhändigen, wurde bei über 50 % der Fälle im Rahmen des erneuten Tests der Stiftung Warentest nicht eingehalten. Dabei hatten die Kunden sich sogar explizit nach dem Beratungsprotokoll erkundigt. Der Anlagemix, der von den Banken empfohlen wurde, war bei den meisten Kreditinstituten zu riskant.
Das blamable Ergebnis für die Banken ist in der August-Ausgabe von Finanztest nachzulesen. Das Resultat von Stiftung Warentest im Hinblick auf die Anlageberatung bei 21 Banken wurde bei keiner einzigen Bank mit "gut" bewertet, drei Banken erhielten die Note "befriedigend", zwölf Banken die Note "ausreichend" und sogar sechs Banken wurden mit "mangelhaft" bewertet.
In einer Stellungnahme als Reaktion zu dem blamablen Testergebnis erklärte der Zentrale Kreditausschuss ZKA als Dachverband der Bankenverbände am Dienstag, dass offenbar noch deutlicher Nachholbedarf in der Handhabung von Beratungsprotokollen besteht. Nach Ansicht des ZKA bedarf die Anwendung der neuen gesetzlichen Regelungen noch eines Einspielzeitraums in der Praxis und gleichzeitig bestehe dabei auch noch Verbesserungsbedarf. Dennoch seien im Hinblick auf die Qualität der Kundenberatungen in den letzten Monaten Verbesserungen verzeichnet worden.
Bereits Ende 2009 waren 21 Banken von der Stiftung Warentest geprüft worden. Das damalige Ergebnis war bereits blamabel. Damals konnte ebenfalls keine Bank die Note "gut" erreichen. Die Banken und Kreditinstitute wollten die Beratungen daraufhin verbessern.
Fast alle der damals getesteten Banken wurden nun von Stiftung Warentest einem erneuten Test unterzogen. 146 Beratungsgespräche wurden diesbezüglich durch die Testkunden geführt im Hinblick auf eine Geldanlage von 35.000 € über 10 Jahre. Das neue Resultat war noch schlechter als beim Test Ende 2009. Keine Bank erhielt die Note "gut", dafür wurde die Note "mangelhaft" sogar sechsmal ausgesprochen. Die betroffenen Banken waren die Postbank, Targobank, BW Bank, Hypovereinsbank, Volksbank Mittelhessen und die Nassauische Sparkasse.
Der größte Missstand, der im Rahmen des Tests aufgedeckt wurde, ist die Missachtung des Wertpapierhandelsgesetzes durch die Banken. Die Banken sind verpflichtet, sich nach den finanziellen und persönlichen Verhältnissen der Kunden zu erkundigen und zur Ermittlung des angestrebten Ziels der Kunden durch die Geldanlage. Dabei müssen die Banken auch hinterfragen, über welche Kenntnisse die Kunden verfügen und bei einer Beratung für eine Geldanlage in Wertpapieren ein Beratungsprotokoll an die Kunden aushändigen.