Große Nachfrage nach Meister-BAföG

  1. 26.07.2010 08:43
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Das Bundesbildungsministerium stellte am 21.7. die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zum so genannten "Meister-BAföG" vor. Bundesbildungsministerin Annette Schavan bewertet die Zahlen positiv, denn die Nachfrage ist 2009 um 12,9 Prozent angestiegen. Somit kommen die verbesserten Förderkonditionen an. Die Zahlen würden belegen, wie wichtig diese Förderung sei. Viele Fachkräfte könnten so ihren beruflichen Aufstieg und ihre Höherqualifizierung finanzieren.

Insgesamt haben 2009 158.000 Menschen das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz genutzt. Davon haben sich nach den Zahlen des Statistischen Bundesamts 59.000 in Vollzeit- und 99.000 in Teilzeitmaßnahmen fortgebildet. Die größte Altersgruppe unter den Geförderten machen die 25- bis 29-Jährigen aus. Ihr Anteil lag bei 35 Prozent. 80.000 Geförderte machten Fortbildungsabschlüsse im Bereich Industrie und Handel, gefolgt vom Handwerk mit 47.000 Personen. Hier liegt die Quote derer, die sich anschließend selbstständig machen, am höchsten. Insgesamt wurden 2009 Fördermittel in Höhe von 456 Millionen Euro zugesagt.

Schavan forderte den Bund und die Länder auf, in ihren Anstrengungen, mehr Menschen für eine berufliche Aufstiegsfortbildung zu gewinnen, nicht nachzulassen. Dies sei eine Möglichkeit, dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen und Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit in schwierigen Zeiten zu sichern.
Die Ministerin sieht es als besonders positiv an, dass unter den Personen, die das "Meiser-Bafög" in Anspruch nahmen, 47.000 Frauen waren. Dies bedeutet einem Zuwachs in Höhe von 12,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Seit 1996 wird durch das "Meister-BAföG" der Ausbau und die Erweiterung beruflicher Qualifizierung gefördert. Dadurch wird die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses gestärkt. Weiterhin bietet es den Anreiz für potenzielle Existenzgründer, sich nach einer erfolgreichen Abschluss selbstständig zu machen und gegebenenfalls dadurch auch neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Seit dem 1. Julie 2009 werden nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes auch Personen mit weiteren Maßnahmen unterstützt, die bereits eine selbstfinanzierte Fortbildung gemacht haben. Nach erfolgreich absolvierter Fortbildung erhalten die Antragsteller etwa 48 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als staatlichen Zuschuss. Nach Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit und der Schaffung von mindestens zwei neuen Arbeitsplätzen werden ihnen weitere 66 Prozent des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen. Zusätzlich wurde die finanzielle Unterstützung für fortbildungswillige Personen verbessert, die Kinder haben.