Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) darf nach einer einstweiligen Verfügung durch das Landgericht Köln vorerst zwei Anzeigemotive ihrer Kampagne nicht mehr verwenden.
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. wirft der PKV vor, dass diese zwei Anzeigemotive die Gesetzlichen Krankenversicherungen auf unsachliche Weise herabsetzen würden. Eine genaue Begründung hat das Landgericht Köln aber nicht angegeben.
Der PKV-Verband hat bereits einen offiziellen Widerspruch angekündigt und wird seine Kampagne vorläufig ohne die zwei bemängelten Motive weiterführen.