Eine wichtige Mitteilung für Eltern kommt von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Denn schon seit langem stehen Lebensmittelfarbstoffe in der Kritik, z. B. weil sie bereits in geringen Mengen bei manchen Menschen Nesselsucht und andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können. Im Jahr 2007 veröffentlichte die Universität Southampton eine Studie, in der sie eine Verbindung zwischen bestimmten Gemischen dieser Farbstoffe mit dem Konservierungsmittel Natriumbenzoat und dem Auftreten von Hyperaktivität bei Kindern belegte, was bereits seit langem in der Wissenschaft diskutiert wird.
Ab dem 20. Juli 2010 müssen nun Lebensmittel, die mit den Azofarbstoffen Tartrazin (E 102), Gelborange S (E 110),Azorubin (E 122),Cochenillerot A (E 124),Allurarot AC (E 129) oder dem künstlichen Farbstoff Chinolingelb (E 104) gefärbt wurden, auf ihren Verpackungen den Warnhinweis "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen" tragen.
Bislang fand die Verbraucherzentrale bei einer Stichprobe in Sachsen-Anhalts Supermärkten nur auf einem Produkt diesen Hinweis, und zwar so versteckt, dass er nur bei genauem Hinsehen gefunden wurde. Dabei fordert der Gesetzgeber, dass der Hinweis gut sichtbar angebracht werden muss. Das genannte Produkt war ein Vanillepudding, der mit Chinolingelb und Gelborange S gefärbt war.
Verbraucher werden noch eine Zeitlang warten müssen, bis sie sicher sein können, dass in Verpackungen ohne Warnhinweis auch keines der oben genannten Färbemittel enthalten ist. Denn Produkte, die vor dem 20. Juli in den Handel gekommen sind, dürfen dort auch noch bis zum Ende des Verfallsdatums liegen bleiben. Es empfiehlt sich daher, in der Liste der Zusatzstoffe auf den Verpackungen gezielt nach den genannten Namen oder Nummern zu suchen.
Paradoxerweise werden ausgerechnet bei Kindern beliebte Produkte wie Götterspeise, Fruchtgummis, Bonbons, Limonaden etc. oft mit diesen Farbstoffen behandelt. Dass dies jedoch gar nicht sein muss, sieht man daran, dass viele Hersteller nun ihre Rezepturen ändern und die problematischen Farbstoffe ersetzen. Werden diese nun durch natürliche Farbstoffe ersetzt, findet man auf der Verpackung den Hinweis „ohne künstliche Farbstoffe“. Sicher vor den künstlichen Farbstoffen sollten Verbraucher jedoch beim Genuss von Bio-Lebensmitteln sein: Hier sind künstliche Farbstoffe grundsätzlich verboten.