Wer keine Zeit, Lust oder Möglichkeit hat, sich seine Lebensmittel selbst im Supermarkt zu besorgen kann sich diese auch bequem im Internet bestellen und nach Hause liefern lassen. Produkte in Online-Supermärkten sind mit Fotos versehen, dazu eine Kurzbeschreibung und die Preisangabe. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein weist jedoch darauf hin, dass die Lebensmittel im Online-Supermarkt nicht so ausführlich gekennzeichnet werden müssen wie im realen Supermarkt.
Die Angabe von Zusatzstoffen wie Farb- und Konservierungsstoffe sowie Geschmacksverstärker ist zwar vorgeschrieben, Haltbarkeit und Hinweise über enthaltene Zutaten jedoch nicht. Dies kann beispielsweise für Allergiker Probleme ergeben, denn auch die Kennzeichnung allergieauslösender Inhaltsstoffe darf unterbleiben. Daher sollten sich betroffene Personen vor der Bestellung über die gewählten Produkte informieren oder nur Produkte bestellen, die sie kennen, insbesondere da die Rückgabe von im Online-Supermarkt gekaufter Lebensmittel vom Anbieter ausgeschlossen werden darf.
Die EU-Kommission will die Verbrauchern künftig besser schützen und erarbeitet bereits umfangreiche Informationspflichten für Internet-Händler. Verbraucher müssen jedoch noch bis 2013 warten, bevor diese in Kraft treten. Gute Internet-Händler sollten jedoch schon vorher freiwillig ihre Shop-Produkte mit allen Informationen versehen, die auch auf der Verpackung zu finden sind.
Empfohlen wird außerdem, die Preise der Artikel und eventuelle Aufpreise für die Lieferung zu beachten. Letztere verteuern gerade den Einkauf kleiner Mengen erheblich.
Hier noch einmal zusammengefasst die Punkte, die beim Einkauf von Lebensmitteln, nicht nur im Online-Supermarkt, beachtet werden sollten: Die genaue Bezeichnung des Lebensmittels, Ursprungsland, Nettomenge des Inhalts und der Preis inklusive des Grundpreises, Zutaten mit dem Hinweis auf mögliche enthaltene Allergene, Warnhinweise bei Azofarbstoffen oder Koffein, Deklaration des Nährwertes, das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum, evtl. besondere Aufbewahrungs- oder Verwendungshinweise und der Alkoholgehalt bei Getränken mit mehr als 1,2 % vol. Alkoholgehalt.