Werden die neuen Pläne des Bundesministerium für Arbeit umgesetzt, könnte es für Hartz-IV-Empfänger künftig im wahrsten Sinne des Wortes eng werden: Die Wohnungsgröße soll von derzeit 45 auf 25 Quadratmeter gesenkt werden. Eine Expertengruppe des Ministeriums stützt sich bei diesem Vorstoß auf ein Urteil aus dem Februar 2010. Demzufolge könnten die Lebensumstände nicht mit denen von Niedrigverdienern verglichen werden. Es sei daher nicht richtig, dass Menschen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, in kleineren Wohnungen leben als Hartz-IV-Empfänger.
Als Orientierung soll künftig der lokale Mietspiegel gelten, nach dem Kommunen die Grenzen der Angemessenheit einer Wohnung ohne deren Prüfung festlegen können. Es gäbe schließlich je nach Region und Ortsgröße regionale Unterschiede. Daher sollte die Verantwortung für die Kürzungen nicht bei der Regierung sondern bei den Kommunen liegen. Diese haben sich bislang jedoch noch nicht zu der geplanten Kürzung geäußert. Der Sozialverband VDK kritisiert die damit verbundene Spaltung der Gesellschaft. Auch Politiker der Grünen und der SPD kritisieren diesen Vorstoß. Die Präsidentin des VDK, Ulrike Mascher, betonte, dass die Sparpläne der Regierungskoalition stets zu Lasten der Schwachen der Gesellschaft wie alten, kranken und behinderten Menschen sowie Hartz-IV-Familien gehen.