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Bundesregierung will noch in diesem Jahr ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, das im Februar 2010 die Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze gefordert hatte. Die Richter hatten insbesondere eine Neuberechnung des Bedarfs für Kinder gefordert, da es keine Grundlage für die Tatsache gab, dass Kinder einen niedrigeren Regelsatz erhalten als Erwachsene.
Wie der Spiegel berichtet, soll es keine Erhöhung der Regelsätze für Kinder geben. Vielmehr sollen Haushalte so genannte Teilhabe- und Bildungsgutscheine erhalten, die etwa für Sport- und Freizeitangebote genutzt werden können. Der Parteivorsitzende der Grünen Cem Özdemir begrüßte diesen Vorschlag der Bundesregierung. Weiterhin berichtet der Spiegel, dass Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) weitere Änderungen bei den Hartz-IV-Regelleistungen plant. Demnach sollen sich die Sätze künftig je zur Hälfte an der Inflation und der Entwicklung der Nettolöhne orientieren.
Das Ministerium bestätigte die Informationen bislang nur teilweise. Änderungen solle es geben, es gäbe jedoch noch keine Festlegungen, da erst im Herbst endgültige Daten zur Neuberechnung vorlägen. Basis für die Neuberechnung werde eine Sonderauswertung der Ergebnisse der Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2008 des
Statistischen Bundesamts. Die Gesetzesänderung soll zum 01.01.2011 in Kraft treten, sie muss jedoch vorher noch den Bundesrat passieren.