Eigentlich sollten nach der letzten Gesundheitsreform alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen den gleichen Beitragssatz zahlen. Die Kassen konnten sich lediglich durch unterschiedliche Leistungen voneinander abgrenzen. Seit der Einführung der Zusatzbeiträge Anfang 2010 ist dies nun wieder anders.
Der Verein Geld und Verbraucher (GVI) recherchierte, dass der Unterschied der Kosten für eine gesetzliche Krankenversicherung jährlich bis zu 522 Euro ausmacht. Dies errechnet sich daraus, dass einige Kassen gar keine Zusatzbeiträge erheben und sogar Prämien erstatten, während andere den Höchstbetrag von 37,50 Euro geltend machen.
Daher sollten die Versicherten einen Wechsel ihrer Krankenkasse in Erwägung ziehen, wenn sie Geld sparen wollen. Bei Einführung eines Zusatzbeitrags haben sie ein Sonderkündigungsrecht. Vorher sollten sie jedoch überprüfen, ob ihnen durch einen Wechsel kein Nachteil entsteht, etwa durch den Wegfall von besonderen Leistungen, die nur die Krankenkasse bietet, bei der man bisher versichert war. Wechselwillige können sich auf der Internetseite der Verbraucherorganisation informieren. Dort finden sie auch einen kostenlosen Vergleichsrechner.