Werden die gesetzlich Versicherten noch stärker von der Bundesregierung zur Kasse gebeten, um das Milliarden-Defizit der Krankenkassen auszugleichen? Medienberichten zufolge zieht die Bundesregierung eine Beteiligung an den Arztkosten durch die Versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse in Erwägung. Trifft dies tatsächlich zu, dann müssten gesetzlich Versicherte nicht nur Mehrkosten durch eine Beitragserhöhung auf 15,5 % tragen, sondern auch noch einen Teil der Behandlungskosten beim Arzt aus der eigenen Tasche übernehmen. Im Gegenzug sollen keine Zusatzbeiträge erhoben werden.
Den Informationen zufolge, die auf Angaben aus Verhandlungskreisen der Bundesregierung basieren, plant die Bundesregierung im Rahmen der Gesundheitsreform eine Beteiligung der gesetzlich Versicherten in Höhe von 2 Prozent an den Behandlungskosten beim Arzt. Über die Lösung der Streichung der Zusatzbeiträge bei einer Einführung der Arztkostenbeteiligung zum Ausgleich des Milliarden-Defizits soll bereits zwischen den Politikern und den Krankenkassen verhandelt werden. Prognosen aus Fachkreisen zufolge liegt das Defizit der Krankenkassen bei etwa 11 Milliarden Euro, somit ist es die Aufgabe des Bundesgesundheitsministeriums, für einen Ausgleich zu sorgen. Möglicherweise könnte die Anforderung von Patientenquittungen durch die Verbraucherschützer innerhalb der vergangenen Wochen in Relation zu diesen Verhandlungen stehen.
Sollten die Vermutungen der Einführung einer Beteiligung der gesetzlich Versicherten an den Arztkosten tatsächlich zutreffen, wäre dies nicht nur ein Novum im Krankenkassensystem, sondern könnte auch für viele Versicherten gravierende Folgen haben. Teure Behandlungen könnten für viele Menschen unmöglich werden.
Bei einer einfachen Erkältung würde eine Beteiligung an den Arztkosten noch nicht stark zu Buche schlagen, doch bei Operationen, Krebs und Herz-Kreislauf-Problemen steigen die Arztkosten immens, sodass eine Beteiligung von 2 Prozent im 4-stelligen Bereich liegen kann. Dies würde in erster Linie für sozial schwache Menschen mit geringem Einkommen bedeuten, dass eine medizinische Behandlung nicht möglich ist.
Zuzahlungen fallen ja bereits heute für Behandlungskosten an, allerdings sind diese derzeit pauschalisiert und häufig per Gesetz in der Höhe begrenzt. Ob die Beteiligung an den Arztkosten für gesetzlich Versicherte und somit ein tief greifender Einschnitt ins Sozialsystem tatsächlich umgesetzt wird, dürfte sich in nächster Zeit zeigen. Eine Stellungnahme seitens der Bundesregierung liegt nicht vor.