Gesundheitsreform: Hohe Kosten für Patienten erwartet

  1. 13.08.2010 08:15
  2. Gesetzliche Krankenversicherung
  3. Tarifeverzeichnis

Heftige Kritik resultiert aus den Plänen im Zuge der Gesundheitsreform der schwarz-gelben Koalition, die gesetzlichen Krankenkassen in Zukunft wie Unternehmen zu betrachten und diese dem Kartellrecht zu unterstellen. Nach Ansicht von Herbert Reichelt, dem Chef der AOK, dürften die Pläne der Bundesregierung mit enormen Mehrkosten für die gesetzlich Versicherten verbunden sein.

Durch das Kartellrecht besteht nach Ansicht von Herrn Reichelt die Gefahr, dass die Grundprinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung in Frage gestellt würden. Gleichzeitig sieht der AOK-Chef die Gefahr einer Beeinträchtigung der Funktionalität der Krankenkassen. Die Gesundheitsreform der Bundesregierung könnte zudem die bestehenden Rabattverträge zwischen den Pharmakonzernen und den Krankenkassen gefährden, obwohl diese allein zu einer Ersparnis von etwa einer halben Milliarde Euro pro Jahr im System der AOK führen.

Eine Gleichstellung der Krankenkassen mit kartellrechtlichen Unternehmen im Rahmen der Gesundheitsreform würde bedeuten, dass genau diese Verträge vor Gericht verhandelt werden müssten. Letztendlich könnte die Gesundheitsreform in dieser Form ein erneutes Aufrollen der Streitigkeiten mit den Pharmakonzernen zur Folge haben. Dies wiederum würde sämtliche Entscheidungen zu Gunsten der Krankenkassen wieder zunichte machen und dafür sorgen, dass neue Verträge aufgrund dieser Gesundheitsreform langfristig durch die Mühlen der Justiz blockiert sind.

Wie Reichelt erläutert, könnten künftig Entscheidungen im Rahmen der Selbstverwaltung der Krankenkassen für einen Ausschluss von unwirksamen Therapien und Arzneimitteln aus den Leistungen der Krankenkassen als Kartellabsprache behandelt werden. Dies wiederum würde zu Mehrkosten führen, die von den Mitgliedern der Krankenkassen durch höhere Zusatzbeiträge getragen werden müssten. Der AOK-Chef betont, dass es sich bei Krankenkassen nicht um gewinnorientierte Unternehmen handelt, die nur auf der Basis der Kartellrechts im Wettbewerb gelenkt werden könnten, wie dies in der Gesundheitsreform der Koalition geplant wird. Gleichzeitig weist Reichelt darauf hin, dass es nicht Sinn und Zweck der Krankenkassen sei, Kartelle zu bilden, um den Verbrauchern zu schaden und die Gewinne zu maximieren.

Die Äußerungen zu den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums im Rahmen der Gesundheitsreform wurde von einer Ministeriumssprecherin revidiert. Gleichzeitig warnte die Sprecherin davor, die Versicherten im Hinblick auf die Gesundheitsreform zu verunsichern. Die Aussage, dass die Gesundheitsreform Einfluss auf die Entscheidungen der gemeinsamen Selbstverwaltung der Krankenkassen nimmt, sei nicht korrekt, da das Kartellrecht gemäß der Gesundheitsreform der Regierung in dieser Hinsicht nicht zum Tragen komme. Die Koalition wolle die Anwendung des Kartellrechts lediglich auf spezielle Vertragsbeziehungen ermöglichen. Nach Angaben der Sprecherin gehe es bei diesen Plänen im Rahmen der Gesundheitsreform um die Verhinderungen einer stärkeren Marktmacht bei Vertragsdebatten sowie um eine für den Mittelstand freundliche Lösung.




08.02.Steuergesetze von häufigen Änderungen betroffen
08.02.Hartz IV Empfänger von mehr Sanktionen betrofffen
Tipp: Kein Strafzettel bei zugeschneiter Windschutzscheibe
08.02.Krankenkassen: Kein kostenloser Versicherungsschutz bei Auslandsreisen mehr
08.02.Finanztransaktionssteuer belastet die private Altersvorsorge negativ

08.02.Krankenkassen: Kein kostenloser Versicherungsschutz bei Auslandsreisen mehr
03.02.Beitragsrückstände verursachen Milliardenschaden bei Krankenkassen
02.02.Hohe Dunkelziffer bei Diabeteserkrankungen
25.01.Techniker Krankenkasse übernimmt Kosten für Erkältungsmedizin
24.01.Geändertes Transplantationsgesetz sichert Lebendspender künftig besser ab