Für Arbeitnehmer soll den Regierungsplänen zufolge der Wechsel in die private Krankenversicherung vereinfacht werden. Bisher mussten Angestellte ein Einkommen von mehr als 49.950 Euro jährlich über mindestens drei Jahre nachweisen, um einen Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung vollziehen zu können. Freiberufler, Selbständige und Beamte sind von dieser Regelung ausgeschlossen – für diese besteht jederzeit die Möglichkeit des Wechsels in die PKV.
Medienangaben zufolge soll künftig bereits der Wechsel in die private Krankenversicherung ermöglicht werden, wenn Arbeitnehmer einmalig in einem Monat die Versicherungspflichtgrenze von 4.162,50 Euro überschreiten.
Vermutlich plant die schwarz-gelbe Koalition zudem eine Vereinfachung der bereits vorhandenen Möglichkeit für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, Arztkosten erst selbst zu tragen und diese, wie bei der privaten Krankenversicherung, im Nachhinein bei der Krankenkasse zur Erstattung einzureichen. Diese Variante soll für mehr Transparenz im Gesundheitswesen sorgen. Unbekannt ist, ob diese Möglichkeit für die Patienten mit einem finanziellen Anreiz verbunden sein soll. Presseberichten zufolge sollen beide Entwürfe bis Jahresbeginn 2011 realisiert werden.
Rund ein Zehntel der Deutschen ist derzeit über eine private Krankenversicherung versichert, das entspricht etwa 8,6 Millionen Bürgern. Zwischen der PKV und GKV bestehen deutliche Differenzen in der Abwicklung. Die private Krankenversicherung ist privat-rechtlich organisiert, sodass unterschiedliche Leistungstarife und keine einheitlichen Regelungen der Beitragssätze bestehen. Vor einem Wechsel in die PKV sollten die einzelnen Tarife genau verglichen werden, um die für die eigenen Bedürfnisse beste und günstigste Tarifvariante der PKV auswählen zu können.