Gesetzliche Krankenkassen, denen das Budget aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreicht, können Zusatzbeiträge erheben. Diese müssen von den gesetzlich Versicherten aus eigener Tasche direkt an die Krankenkasse entrichtet werden. Doch nicht alle Versicherten kommen dieser Verpflichtung freiwillig nach, je nach Krankenkasse werden die Zusatzbeiträge von bis zu einem Drittel der Mitglieder nicht bezahlt. Dies soll nun einen Säumniszuschlag zur Folge haben, der bis zu 225 Euro erreichen kann.
Der Höchstbetrag der Säumniszuschläge von 225 Euro soll nach Presseangaben, die sich auf Verhandlungskreise der Gesundheitsreform berufen, nur für die Besserverdiener gelten, die ihrer Zahlungspflicht der Zusatzbeiträge an die Krankenkassen nicht nachkommen. Somit werden die Säumniszuschläge entsprechend der Höhe des Einkommens ausfallen.
Im Hinblick auf die hohe Zahl der säumigen Zahler der Zusatzbeiträge, die direkt an die Krankenkasse überwiesen werden müssen, war zuerst geplant, einen direkten Einzug der offenen Zusatzbeiträge über die Arbeitgeber zu veranlassen. Da aus datenschutzrechtlichen Gründen der Arbeitgeber jedoch nicht wissen darf, welcher Arbeitnehmer die Zusatzbeiträge nicht an die Krankenkasse entrichtet, ist diese Möglichkeit nicht gegeben.