Gebühren an Geldautomaten: Banken lehnen Kompromiss ab

  1. 20.08.2010 13:05
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Eine deutliche Senkung der Gebühren an fremden Geldautomaten wird vermutlich daran scheitern, dass die Banken sich nicht zu Kompromissen bereit zeigen. Eine Einigung auf festgelegte höchste Gebühren bei der Nutzung fremder Geldautomaten konnte bislang zwischen Sparkassen, Volksbanken und Privatbanken noch nicht erzielt werden, wie aus Finanzkreisen verlautet.

Das Kartellamt steht den deutlichen Gebührenerhöhungen, die von den Banken zum Teil bei der Nutzung fremder Geldautomaten veranschlagt werden, kritisch gegenüber. Analysen von Marktforschern zufolge, fallen für die Kunden derzeit Gebühren von durchschnittlich knapp 6 Euro an. Dem stehen jedoch nur Kosten für die Banken pro Abhebung von etwa 60 bis 70 Cent gegenüber.

Die Forderung des Kartellamts nach einem gemeinsamen Vorschlag bis Ende August seitens der Banken zu den Gebühren bei der Nutzung fremder Geldautomaten wird vermutlich nicht erfüllt werden. Bislang werden von den Banken jeweils eigene Lösungsvorschläge präsentiert, was vermutlich dazu führen wird, dass die Bankkunden in Deutschland mit weiterhin relativ hohen Gebühren für die Nutzung fremder Geldautomaten rechnen müssen, die regional deutlich schwanken.

Die Sparkassen und Volksbanken plädieren für eine Anzeige der jeweils anfallenden Gebühren bei jeder Abhebung, eine maximale Grenze von 2 Euro schlagen dagegen die Privatbanken vor. Die Volksbanken und Sparkassen vertreten die Ansicht, dass der Vorschlag der Gebührenanzeige über den Wettbewerb zur Kostensenkung bei den Gebühren an Fremdautomaten beitragen dürfte. Eine Umsetzung dieses Vorschlags wäre 2011 möglich.

Das Kartellamt steht Meinungen aus Finanzkreisen zufolge einem direkten Entgelt an den Geldautomaten positiv gegenüber und erachtet dieses als wettbewerbsrechtlich vertretbar. Dabei stellt sich jedoch die Frage, ob das Kartellamt auf eine kollektive Lösung sämtlicher Banken Wert legt. Der früher unterbreitete Vorschlag der Banken, die Obergrenze der Gebühren mit 5 Euro zu veranschlagen, wurde vom Kartellamt als zu teuer erachtet und stieß auf Ablehnung.




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