Zusatzangebote der gesetzlichen Krankenkassen sollen eingeschränkt werden

  1. 25.08.2010 08:10
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Sollen sich gesetzliche Krankenkassen auf die Grundversorgung ihrer Versicherten beschränken oder auch Zusatzleistungen anbieten dürfen? Diese Frage beschäftigt aktuell die Regierungskoalition, die Wahltarife und Zusatzangebote der gesetzlichen Krankekassen einschränken oder abschaffen will. Unterstützung bekommt die Regierung von den privaten Versicherern. Sie sehen ihr Geschäftsfeld durch die Zusatztarife der Gesetzlichen bedroht, da durch diese Zusatztarife Versicherte in den gesetzlichen Kassen gehalten werden, die sonst in die private Krankenversicherung abwandern würden.

Die Möglichkeit der Zusatzversicherungen wurde den gesetzlichen Kassen durch die Gesundheitsreform der Großen Koalition 2007 geschaffen. Es handelt sich hier um Tarife mit Selbstbehalt und Kostenerstattungen sowie Zusatzangebote wie Auslandskrankenversicherungen oder Unterbringung im Einzelzimmer bei Krankenhausaufenthalten. Wie die AOK meldet, nehmen lediglich 2 Millionen der 24 Millionen bei den AOK Versicherten solche Zusatzversicherungen in Anspruch, darunter sind 300.000, die selbst entwickelte Wahltarife wie Angebote für Zahnersatz nutzen. Die anderen Angebote werden von der AOK in Kooperation mit privaten Versicherungen angeboten.

Wie der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Jürgen Graalmann mitteilt, sei die Nachfrage nach Angeboten aus einer Hand bei der AOK hoch. Er ist gegen eine Einschränkung des Wettbewerbs. Gesetzlich Versicherte, die durch die Risikoprüfungen der privaten Versicherer fielen, müssten weiterhin und noch mehr die Möglichkeit haben, sich über die gesetzliche Versicherung zusätzlich abzusichern.

Dagegen spricht sich der Direktor des Verbands der privaten Krankenversicherungen Volker Leienbach dafür aus, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen auf die Absicherung des medizinisch Notwendigen beschränken sollen und nicht in Konkurrenz zu den privaten Versicherern treten. Schließlich würden für die PKV andere versicherungs- und steuerrechtliche Regeln gelten. Er fordert eine Abgrenzung durch die Regierung. Leienbach ist auch gegen die Pläne von Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP), bei der GKV Tarife mit Kostenerstattung einführen zu wollen. Dies wiederspreche nach seiner Meinung dem Solidarprinzip der GKV.

In der Politik ist man sich uneinig. So ist der Parlamentarische Staatssekretär im Gesundheitsministerium Bahr (FDP) dagegen, dass die gesetzlichen Kassen durch Zusatzangebote wechselwillige Versicherte an sich binden. Auch der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jens Spahn ist für eine Einschränkung der Zusatzangebote der gesetzlichen Krankenkassen. Wie Bahr mitteilte, ist noch keine Entscheidung über die Abschaffung der Wahltarife gefällt.




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