Nachdem eine Auskunft bei der Schufa bislang für Bürger kostenpflichtig war, wurde diese Regelung zum 1. April diesen Jahres abgeschafft. Seitdem steht jeder Privatperson das Recht zu, einmal im Jahr eine Liste der bestehenden Schufa-Einträge anzufordern. Damit sollen auch Falscheinträge in Zukunft vermieden werden, denn die Bürger können bei fehlerhaften Einträgen, etwa bei nicht mehr bestehenden Konten oder Kreditkarten eine sofortige Löschung dieser veralteten Daten verlangen.
Die Schufa muss für diesen Service Kosten in zweistelliger Millionenhöhe in Kauf nehmen, denn seitdem der Service kostenlos ist, stiegen die Zahlen der Anfragen um bis zu 40 Prozent. Seit April gingen bei der Schufa rund 450.000 Anfragen ein. Dabei stellte sich schnell heraus, dass viele fehlerhafte Einträge vorhanden sind. So musste die Schufa bisher ungefähr ein Drittel der Einträge korrigieren.
Anteilseigner der größten Auskunftei Deutschlands, deren Tätigkeitsfeld sich bis ins Ausland erstreckt, sind zum größten Teil Sparkassen und Banken, aber auch Handels- und Dienstleistungsunternehmen. Bei der Schufa laufen Informationen über mehr als 60 Millionen Bundesbürger zusammen. Die Kreditwürdigkeit jedes Einzelnen ergibt sich aus den Informationen, die die Schufa über Konten, Telefonverträge und Kreditkarten zusammenträgt. Dass so viele Einträge fehlerhaft sind, lässt die Betroffenen in einem schlechteren Licht dastehen als dies in der Realität der Fall ist. Dieser hohe Fehleranteil soll durch die Möglichkeit der kostenlosen Anfragen drastisch reduziert werden.