Ohne Nieren kein Leben. Diese bis zu 280 Gramm schweren Organe sind auch als Gesundheitspolizei des Körpers bekannt, denn sie sorgen dafür, dass das Blut von Giftstoffen gereinigt wird. Funktioniert eine oder gar beide der Nieren nicht mehr einwandfrei, sammeln sich Giftstoffe im Körper an, die über kurz oder lang zum Tod führen. Deshalb muss diese Funktion mittels einer Blutwäsche (Dialyse) durchgeführt werden. Dafür wird der Patient zwischen drei und fünf Mal pro Woche an eine Maschine angeschlossen, die diese Aufgabe übernimmt. Der Patient erhält durch einen operativen Eingriff einen Dauerzugang, damit nicht jedes mal ein neuer Zugang zur Vene gestochen werden muss. Die Dialyse bedeutet für die Betroffenen eine deutliche Minderung der Lebensqualität, darüber hinaus ist die Lebenserwartung bei Dialysepatienten geringer als bei Patienten, die ein Spenderorgan eingepflanzt bekommen haben.
Die Nieren sind nicht nur für die Blutreinigung zuständig, sondern spielen auch eine Rolle für den Hormonhaushalt und bei der Blutbildung an sich. Nierenleiden entstehen häufig durch Stoffwechselstörungen wie Diabetes mellitus, Autoimmunleiden, Zysten, Gefäßerkrankungen oder auch durch angeborene Fehlbildungen. Der Anteil der Patienten, die unter Nierenversagen leiden, liegt bei 1000:1.000.000. Allein in Deutschland sind aktuell rund 12.000 Betroffene auf eine Spenderniere angewiesen. Da Spenderorgane rar sind, kommt es pro Jahr aber nur zu 2.000 Verpflanzungen. Die Berliner Charité blickt seit 1988 auf 2000 Nierentransplantationen von Nieren von Verstorbenen zurück sowie 500 Verpflanzungen von Organen, die Lebendspendern entnommen wurden. Derzeit befinden sich 1.000 Personen auf der Warteliste für eine neue Niere. Die Wartezeit der Patienten beträgt bis zu sieben Jahren.
Mehr Vorteile als eine Niere von Verstorbenen bietet die Lebendspende, denn diese Organe weisen in den meisten Fällen eine bessere Funktionsweise auf und sind gesünder. Die Lebenserwartung der Niere eines Lebendspenders beträgt bis zu 20 Jahre, fast doppelt so lange wie das bei Organen von Verstorbenen der Fall ist. Zu einer Lebendspende können sich Verwandte ersten und zweiten Grades zur Verfügung stellen, außerdem kommen dafür Lebenspartner in Frage. So sieht es das Transplantationsgesetz vor. Grund dieser Auflagen ist die Vermeidung von Organhandel sowie die Gewährleistung, dass der Spender nicht zur Spende gezwungen wurde. Deshalb findet vor der Spende auch noch einmal ein Gespräch bei der Ärztekammer statt, bei dem der Spender vor der Lebendspendekommission bestätigen muss, dass die Spende aus freiem Willen stattfindet. Wichtig ist ein guter Gesundheitszustand des Lebendspenders. So dürfen keine chronischen Krankheiten und auch keine ansteckenden Krankheiten vorliegen. Für die Akzeptanz des verpflanzten Organs ist es vorteilhaft, wenn die Blutgruppen und das Gewebe von Spender und Empfänger übereinstimmen.
Der Eingriff der Entnahme erstreckt sich auf ungefähr 1 ½ Stunden, bei der das Spenderorgan konserviert und gekühlt wird, bis es dem Empfänger eingepflanzt werden kann. Die Spenderniere wird im Übrigen nicht an die Stelle der kranken Niere verpflanzt, sondern in den Bauchraum. Die kranke Niere bleibt an ihrem Platz, während das neue Organ deren Aufgaben übernimmt. Dem Spender entstehen in der Regel keine gesundheitlichen Nachteile, denn die Aufgabe der entnommenen Niere wird von dem verbliebenen Organ komplett übernommen, wobei manchmal sogar eine Steigerung der Funktion beobachtet werden kann.