Für einen besseren Schutz von personenbezogenen Daten von Arbeitnehmern setzt sich die Bundesregierung ein. Dabei sollen jedoch auch die berechtigten Interessen der Arbeitgeber berücksichtigt werden. Das Bundeskabinett hat dem Gesetzesentwurf bereits zugestimmt. Bundesinnenminister Thomas de Maizière sagte nach der Sitzung des Kabinetts, das neue Gesetz schaffe Rechtssicherheit und schütze die Beschäftigten besser als das alte Recht.
So dürfen künftig bei Bewerbungen nur noch Daten erhoben und Fragen gestellt werden, die für die künftige Tätigkeit und die Eignung des Bewerbers relevant sind. Auch der Umfang ärztlicher Untersuchungen muss einen Bezug zu der künftigen Tätigkeit haben.
Heimliche Videoüberwachungen sind künftig unzulässig. Ortungssysteme dürfen nur genutzt werden, wenn sie aus betrieblichen Gründen, z.B. für die Sicherheit der Mitarbeiter oder Koordinierung von Einsätzen erforderlich sind. Für die Erhebung biometrischer Merkmale wie z.B. Fingerabdrücken gibt es strenge Regeln.
Bei allem Schutz für die Arbeitnehmer sollen jedoch auch die Interessen der Arbeitgeber, z. B. Korruption zu bekämpfen, berücksichtigt werden. Auch künftig soll es möglich sein, die Einhaltung von Regeln am Arbeitsplatz zu kontrollieren. Die neuen Regelungen sollen ein vertrauensvolles Arbeitsklima schaffen, Mitarbeiter schützen und Arbeitgebern Grundlagen für die Zusammenarbeit geben. Bespitzelungen sollen jedoch nicht mehr möglich sein.