Vor der Vergabe eines Kredites oder Abschluss eines Handy-Vertrags holen sich Banken und Unternehmen Auskünfte über den Kunden ein. Dies geschieht zu einem großen Teil über die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa). Doch nicht immer sind die dort gespeicherten Daten richtig oder aktuell. Darüber
berichteten wir bereits im Mai diesen Jahres. Seit dem 1. April 2010 ist jeder Verbraucher per Gesetz berechtigt, sich einmal im Jahr eine kostenlose Auskunft der über ihn gespeicherten Daten bei deutschen Auskunfteien ausstellen zu lassen.
Wie die Schufa mitteilte, wird von diesem Recht rege Gebrauch gemacht. Der Vorstand der Schufa Dieter Steinhauer gab gegenüber der Zeitung "Die Welt" an, dass die Anzahl der Anfragen alle Erwartungen übertreffen. Täglich erreichen die Schufa 4.000 Anrufe von Verbrauchern, die eine Selbstauskunft erhalten möchten, Fragen zum Verfahren stellen oder berechtigte Korrekturwünsche, etwa die Löschung nicht mehr bestehender Kreditkarten bzw. Konten, anmelden. Insgesamt sind seit dem 1. April 450.000 Anfragen an die Schufa gestellt worden, was einer Steigerung von 30 bis 40 Prozent gegenüber dem vorher Üblichen entspricht.
Berechtigte Korrekturen werden nach Angaben Steinhauers selbstverständlich vorgenommen, negative Fakten, die der Wahrheit entsprechen können natürlich nicht gelöscht werden. Steinhauer räumt ein, dass nicht alle Einträge richtig sein können. Dies liegt nicht immer an der Schufa selbst: Wenn ein Kreditinstitut die Löschung eines Kontos nicht meldet, kann der Eintrag nicht aus der Schufa-Auskunft genommen werden.
Bei einer Untersuchung der Verbraucherministeriums 2009 war jedoch festgestellt worden, dass fast die Hälfte, nämlich 45 Prozent der Schufa-Eigenauskünfte nicht korrekt waren. Insofern ist es durchaus sinnvoll, wenn jeder Verbraucher sein Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft nutzt, um zu sehen, ob z. B. bei einem Finanzkauf das Unternehmen keine falschen Daten übermittelt bekommt und womöglich ein Antrag abgelehnt wird oder Darlehen zu höheren Zinssätzen vergeben werden, weil der Kunde vermeintlich ein größeres Risiko darstellt.