Nach den 75-Watt-Glühlampen sowie allen matten Glühlampen, die seit dem 1. September 2009 nicht mehr vertrieben werden dürfen, werden nun ab dem 1. September 2010 auch die 60-Watt-Glühlampen aus dem Handel verschwinden. Damit wird die zweite Stufe der EU-Verordnung in Kraft treten, nach der Glühlampen mit mehr als 60 Watt nicht mehr verkauft werden dürfen.
Lediglich Lampen für Spezialanwendungen, die laut Produktinformation oder aufgrund ihrer technischen Eigenschaften nicht zur Nutzung im Haushalt oder zur Raumbeleuchtung vorgesehen sind, wie z. B. Wachstumslampen, die bei Pflanzen die Photosynthese und somit das Wachstum fördern sollen, fallen nicht unter die Regelung und werden weiter vertrieben.