Deutsche Autofahrer, die im Ausland mit einem Bußgeld belegt werden, müssen nun damit rechnen, dass sie dies auch zahlen müssen. Denn ab dem 1. Oktober 2010 dürfen gemäß eines EU-Rahmengesetzes Bußgelder ab einem Betrag von 70 Euro durch deutsche Behörden vollstreckt werden.
Auch Autofahrer, die vor dem Stichtag, nämlich seit dem Juni 2010, im Ausland ein Bußgeld erhalten haben, müssen mit der Ahndung rechnen.