Wer in der Apotheke ein Rezept einlöst, muss in vielen Fällen eine Zuzahlung leisten, die von der Apotheke dann an die gesetzlichen Krankenkassen weitergeleitet wird. Manche Medikamente sind jedoch zuzahlungsfrei, wenn sie den Festbetrag unterschreiten, der von den Krankenkassen maximal für das Medikament gezahlt wird.
Während im September des Vorjahres noch mehr als 36 Prozent der Medikamente von Zuzahlungen befreit waren, ändert sich die Situation ab September 2010. Seit dem 01. September gelten neue Festbeträge und Zuzahlungsbefreiungsgrenzen, wie die Bundesvereinigung der deutschen Apothekerverbände mitteilte.
Daraus resultiert, dass nur noch rund 18 Prozent aller Medikamente zuzahlungsfrei bleiben. Für die Versicherten bedeutet das, dass 3.000 Arzneimittel teurer werden, weil sie neuerdings der Zuzahlung unterliegen.