Vom Milliarden-Sparpaket der Regierung ist ab sofort auch das Insolvenzrecht betroffen. Wo bisher gleiches Recht für alle Gläubiger galt, werden die Finanzämter nun übervorteilt. Der Fiskus darf im Falle einer Insolvenz zuerst kassieren, was für manch anderen Gläubiger bedeuten könnte, mit leeren Taschen dazustehen. Das geht aus einer Mitteilung der Gläubigerschutzvereinigung (GSV) hervor.
Die bisherige Insolvenzverordnung (InsO), die seit 1999 galt, sieht vor, dass alle Gläubiger bei einem Insolvenzverfahren gleichgestellt sind. Kein Gläubiger durfte sich gegenüber seinen Mitstreitern Vorteile erstreiten. Mit einer Änderung des Insolvenzrechts hätte das Finanzamt einen deutlichen Vorteil, denn der Staat dürfte demnach zuerst seine Forderungen einstreichen. Dies stößt beim GSV auf wenig Gegenliebe, denn mit einer dahingehenden Änderung fände ein ernstzunehmender Eingriff in den 3. Artikel des Grundgesetzes sowie ein Bruch aller bisher geltenden Regeln hinsichtlich eines gleichheitsgerechten Verhaltens statt.
Mit einer Änderung würde auch eine Umgestaltung des bisherigen Insolvenzverfahrens stattfinden. Nach altem Recht könne die Fortführung aussichtsreicher Betriebsteile von der Gläubigerversammlung beschlossen werden. Nach neuem Recht läge die Entscheidungsgewalt allein beim Finanzamt, denn es könne keine Überstimmung durch andere Gläubiger mehr stattfinden.