Medikamenten-Zuzahlung: Fragen Sie besser nach zuzahlungsfreien Alternativen

  1. 20.09.2010 11:34
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Seit dem 1. September gelten für viele Medikamente Zuzahlungen, die die gesetzlich Versicherten in der Apotheke aus eigener Tasche entrichten müssen. Die Verunsicherung der Versicherten im Hinblick auf vermehrte Zuzahlungen bei Arzneimitteln wurde zu unrecht geweckt, da sich die Preise von Medikamenten kompliziert und teilweise intransparent gestalten. Die Bestimmung der Festbeträge für Medikamente durch die Krankenkassen erfolgt daher ein- oder mehrmals jährlich. Diese Festbeträge wirken sich maßgeblich auf die Höhe der Zuzahlungen aus.

DAK-Sprecher Jörg Bodanowitz rät den Versicherten, sich jeweils beim Apotheker nach zuzahlungsfreien Wirkstoffen zu erkundigen, so kann die Zuzahlung verhindert werden. Bei der DAK werden bis zu 3 Hersteller pro Wirkstoff angeboten, dadurch bestehen gute Chancen, dass eines der Medikamente ohne Zuzahlung erhältlich ist. Den Krankenkassen sei dabei nicht allein die Schuld an den Zuzahlungen für Medikamente zu geben, da letztendlich die Preise von den Pharmakonzernen bestimmt werden.

Die mindestens einmal jährliche Kontrolle der Arzneimittelpreise im Hinblick auf die tatsächlichen Preise der Wirkstoffe ist gesetzlich geregelt, um die Preissteigerungen der Arzneimittel zu kontrollieren und im Rahmen zu halten. Von der Neuregelung zum 1. September waren 20 Wirkstoffgruppen betroffen. Die letzte Vereinbarung für Festbeträge durch den GKV-Spitzenverband war zum 1. April erfolgt.

Sobald der Arzneimittelpreis den Festbetrag um 30 Prozent unterschreitet, entfallen die Zuzahlungen, steigt der Medikamentenpreis über diese Grenze, wird das Produkt zuzahlungspflichtig. Bei einer Senkung der Festbeträge bei konstanten Medikamentenpreisen resultiert automatisch eine Reduzierung der Zahl der Arzneimittel ohne Zuzahlung. Hinzu kommt noch, dass die Pharmakonzerne die Preise alle 2 Wochen verändern können. Daher kann der Apotheker nur über den Computer feststellen, ob und in welcher Höhe Zuzahlungen für Arzneimittel fällig werden.

Im AVWG, dem Arzneimittelversorung-Wirtschaftlichkeitsgesetz ist geregelt, dass ab 1. Juli 2006 günstige Medikamente von der gesetzlich festgelegten Zuzahlung befreit werden können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel kann auf der Webseite des GKV-Spitzenverbands unter Liste zuzahlungsfreie Medikamente eingesehen werden. Diese Liste ist für sämtliche Versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse gültig unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse die Versicherung besteht.

Die Liste kann nach unterschiedlichen Sortierungen durchsucht und als PDF abgerufen werden: Alphabetisch nach den Handelsnamen der Medikamente, nach dem Wirkstoff, dem Hersteller, der Pharmazentralnummer PZN, nach Packungsgrößen, Wirkstärken, Darreichungsformen oder nach dem Verkaufspreis der Apotheken.

Die Liste wird jeweils zum 1. und 15. des Monats aktualisiert. Die amtlichen Preismeldungen werden normalerweise zum Stichtag elektronisch an die Apotheken und Versandapotheken übermittelt. Dadurch erfolgt eine direkte Aktualisierung der Software der Apotheken, sodass diese immer auf dem Laufenden sind, ob ein für ein Arzneimittel eine Zuzahlung erforderlich ist oder nicht und ob eine günstige Alternative für ein verordnetes Medikament verfügbar ist. Zum Stand Juni 2010 waren über 9.500 Arzneimittel auf dem Markt, für die keine Zuzahlung erforderlich war.

Ärzte sind ebenfalls immer über Medikamente ohne Zuzahlung auf dem aktuellen Stand und können somit entscheiden, ob er ein solches verordnet bzw. ob ein Austausch medizinisch vertretbar ist. Zudem geben auch die Mitarbeiter der Krankenkassen gerne Auskunft und stehen zur Beratung der Versicherten zur Verfügung.

Die Krankenkassen gehen davon aus, dass auf der Liste noch weitere Wirkstoffe aufgenommen werden, sodass in Zukunft mit mehr Arzneimitteln ohne Zuzahlung gerechnet werden kann. Aktuell sind etwa ein Zehntel der Medikamente von der Zuzahlung befreit, sodass diese eher die Ausnahme darstellen. Dennoch zeigen sich die Krankenkassen optimistisch, dass sich der Wettbewerb um akzeptable Preise für Krankenkassen und Versicherte fortsetzt, da die Spitzenverbände damit rechnen, dass 2010 für weitere Wirkstoffe Befreiungsgrenzen festgesetzt werden können.

Die Befreiungsgrenzen der Zuzahlungen werden einheitlich von den Krankenkassen auf der Basis des AVWG gemeinsam festgesetzt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Zuzahlungsbefreiungsgrenzen lediglich für Medikamente festgesetzt werden können, wenn deren Wirkstoffe der Festbetragsregelung unterliegen, des Weiteren muss für diese eine einheitliche Erstattungshöchstgrenze der Krankenkassen bestehen. Zudem ist dabei vorgegeben, dass trotz einer Zuzahlungsbefreiung für die Krankenkasse Einsparungen resultieren. Maßgeblich ist dafür jedoch die gesamte Wirkstoffgruppe und das einzelne Arzneimittel.




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