Verbraucherzentrale NRW verklagt Banken und fordert Obergrenze für Dispozinsen

  1. 21.09.2010 08:21
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Im Hinblick auf die teilweise massiv überteuerten Dispozinsen geht die Verbraucherzentrale NRW nun gerichtlich gegen die Banken vor. Gleichzeitig fordert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die Einführung einer Obergrenze für die Höhe der Dispozinsen gesetzlich zu regeln.

Für Überziehungen der Girokonten werden von den Banken und Sparkassen immense Dispozinssätze kassiert, bei denen für den Verbraucher nicht einmal die Kriterien zur Festlegung erkennbar sind. Im Gegenzug wurden jedoch die Guthabenzinsen an das Zinsniveau innerhalb der Krise angepasst und liegen derzeit auf einem Rekordtiefstand.

Die Verbraucherzentrale hatte bereits im Herbst 2009 nachgewiesen, dass die niedrigeren Refinanzierungskosten durch die deutliche Senkung der Leitzinsen keinesfalls von den Banken und Sparkassen an die Verbraucher weitergegeben werden. Dies ist absolut inkorrekt. An dieser Situation hat sich seit Herbst 2009 nichts geändert, wie die Verbraucherschützer mitteilen.

Drei Banken wurden nun von der Verbraucherzentrale NRW abgemahnt, da diese in den AGB Klauseln zur Zinsanpassung nutzen, aus denen für die Verbraucher Nachteile resultieren. Dennoch haben weder die Targobank noch die Sparda Bank Münster eine Unterlassungserklärung bislang noch nicht unterzeichnet. Gegen die beiden Banken wird die Verbraucherzentrale daher gerichtliche Schritte einleiten.

Die Verbraucherzentrale NRW bezieht sich dabei auf das Urteil Az.: XI ZR 78/08, das der Bundesgerichtshof 2009 gefällt hatte. In diesem Urteil werden die einseitigen Preisbestimmungsrechte der Banken zur Festlegung der Höhe der Dispozinsen als unzulässig erachtet. Die Klauseln, die bei den Banken zur Anwendung kommen, beinhalten einseitige Preisbestimmungsrechte.

Die Forderung der Verbraucherzentrale lautet auf Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof durch die Banken. Des Weiteren wollen die Verbraucherschützer erreichen, dass die Zinsen an die Entwicklung des 3-Monats-Euribor angepasst werden. Dabei handelt es sich um den Zinssatz, zu dem sich die Banken gegenseitig Geld leihen.

Die Targobank setzt derzeit Dispozinsen in Höhe von bis zu 16,99 Prozent an. Bundesweit liegt der Dispozinssatz im Schnitt bei über 11 Prozent. Im Vergleich zu diesen Zahlen steht der aktuelle 3-Monats-Euribor, der unter einem Prozent liegt. Die Differenz zwischen Euribor und Dispozinssätzen liegt somit über 10 Prozent.

Die Verbraucherzentrale fordert daher höhere Transparenz bei Dispokrediten und geduldeten Überziehungen und eine deutliche Reduzierung der Dispozinsen. In diesem Zuge wollen die Verbraucherschützer eine maximale Differenz zwischen Dispozinsen und Euribor von maximal 7 Prozent per gesetzlicher Deckelung erreichen. Für Überziehungen über den Disporahmen hinaus fordert die Verbraucherzentrale NRW eine maximale Differenz von 10 Prozent.




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