Dass die Höhe der
Hartz IV – Sätze ab dem 01. Januar 2011 neu geregelt werden muss, steht außer Frage, denn das Verfassungsgericht erklärte bereits Anfang diesen Jahres die derzeitige Regelung zum Ende 2010 als beendet. Wie hoch die neuen Sätze nun tatsächlich sein werden, darüber herrscht aber noch immer Unklarheit. Viel Lärm um nichts, so könnte man die Aussage des Grünen-Fraktionschefs Trittin zusammenfassen.
Trittin fordert eine Anhebung der
Hartz IV-Regelsätze auf von derzeit 359 Euro für einen Erwachsenen auf 420 Euro. Konkrete Zahlen habe Ursula von der Leyen aber noch nicht geliefert. Vielmehr drehe sich das Thema immer nur um die Bildungsförderung der Kinder und ob diese in Form von Sachleistungen oder als Chipkarte erfolgen solle. Gegenüber der Rheinischen Post äußerte Trittin, dass dem eigentlichen Problem, nämlich der Höhe der Regelsätze, aus dem Weg gegangen werde.
Tatsächlich scheint die Chipkarte vom Tisch zu sein, denn der Vorschlag von der Leyens wurde von vielen Seiten abgelehnt. Ab Mitte 2011 sollen Chipkarten testweise in einigen Modellregionen eingesetzt werden. Ansonsten können Städte und Gemeinden selbst entscheiden, ob die Bildungsleistungen über Gutscheine, Formulare oder Chipkarten abgerechnet werden. Zu den Bildungsleistungen sollen neben Förderungen leistungsschwacher Schüler auch Vereinsaktivitäten und warme Mahlzeiten in den Schulen gehören.
Die künftigen Hartz IV-Regelsätze sollen nach Aussage von Frau von der Leyen an die Lohn- und Preisentwicklung gekoppelt werden. Je nach Fortschreiten der Lohnsteigerungen könnten auch die Hartz IV-Sätze kontinuierlich steigen, sogar stärker als die Renten. Allerdings könne im Falle von Lohnsenkungen auch damit gerechnet werden, dass die Regelsätze nach unten angepasst werden, was bei den Renten nicht der Fall ist. Sobald die aktuellen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ausgewertet wurden, will von der Leyen sich dazu äußern, wie hoch die künftigen Regelsätze sein werden. Der Gesetzentwurf von der Leyens sieht vor, bei der Berechnung der neuen Regelsätze auch die Praxisgebühr sowie Internetnutzung zu berücksichtigen, da dies heutzutage zum Existenzminimum gehöre. Weiterhin sollen die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel ebenfalls bei den Berechnungen einfließen.
Die Festlegung des Hartz IV-Regelsatzes geschieht nach wie vor auf der Grundlage von Stichproben, die im Turnus von 5 Jahren stattfinden. Diem letzte Stichprobe fand im Jahr 2008 statt. Deren Ergebnis wird erst mit der Fälligkeit der nächsten Stichprobe in 2013 konkrete Werte liefern können. Obgleich die Absegnung des Bundesrates erforderlich ist, um das neue Gesetz zu verabschieden, würden die neuen Regelsätze wie im Entwurf angegeben umgesetzt, sollte es bis dahin zu keiner Einigung mit der SPD kommen.
Die FDP steht dem Entwurf zwiespältig gegenüber. Einerseits wird die Koppelung der Höhe der Regelsätze an die Lohn- und Preisentwicklung begrüßt, andererseits wird jedoch moniert, dass im Bereich der Hinzuverdienstgrenzen Verbesserungen ausstünden, um den Langzeitarbeitlosen den Weg in den Arbeitsmarkt zu ebnen. Auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund hagelt es Kritik, denn die Neuregelungen richteten sich mehr nach dem Bundeshaushalt als nach den Menschenrechten Langzeitarbeitsloser.