Ab 2011 wird es keine Lohnsteuerkarten mehr geben. So wurde es im Jahressteuergesetz durch die Bundesregierung bereits 2008 beschlossen. Das bedeutet nicht nur für Arbeitnehmer und Unternehmen eine Erleichterung, sondern auch für die Gemeinden, bei denen der Versand der bisher üblichen Steuerkarten auf gelber Pappe entfällt.
Künftig wird über das
elektronische Lohnsteuerverfahren "ElsterLohn II" abgerechnet, welches ohnehin schon durch eine Vielzahl von Betrieben genutzt wird. Mittlerweile haben die meisten Beschäftigten von ihrem Finanzamt eine Steuer-Identifikationsnummer bekommen. Diese und das Geburtsdatum reichen als Angaben gegenüber dem Arbeitgeber aus, damit dieser beim Bonner Bundeszentralamt für Steuern alle erforderlichen Informationen abrufen kann. Beim Bundeszentralamt sind alle relevanten Merkmale für den Lohnsteuerabzug gespeichert. Dazu gehören neben der Steuerklasse auch etwaige Freibeträge, Kinderfreibeträge sowie die Kirchensteuerpflicht.
Sofern die Steuer-Identifikationsnummer auf der Lohnsteuerkarte 2010 noch nicht eingetragen ist, können Arbeitnehmer diese handschriftlich nachtragen oder dem Arbeitgeber anderweitig mitteilen. Auch alle anderen Angaben, die von der Gemeinde auf der Lohnsteuerkarte 2010 vermerkt wurden, sollten von jedem Arbeitnehmer sorgfältig geprüft werden. Aufgrund der derzeitigen Übergangsphase bekommt die Lohnsteuerkarte für 2010 einen besonderen Stellenwert. Sie sollte deshalb sowohl von den Arbeitnehmern als auch von den Arbeitgebern mit großer Sorgfalt behandelt und auf jeden Fall aufbewahrt werden.
Wichtigstes Merkmal für die künftige Lohnsteuerabrechnung ist für die Arbeitgeber die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer. Sie sollte deshalb dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, sofern sie nicht auf der Steuerkarte vermerkt ist. Zur Lohnabrechnung muss die ID-Nummer vom Arbeitgeber ins System eingetragen werden. Änderungen im Bezug auf die Steuerklassen von Ehegatten für das Jahr 2011 übernehmen schon in diesem Jahr nicht mehr die Gemeinden, sondern die Finanzämter.