Im Zuge des "Diagnosebezogenen Fallgruppensystems" (DRG), welches 2003 eingeführt wurde, kam es zu einer deutlichen Verringerung stationärer Aufnahmen sowie einer Verkürzung stationärer Aufenthalte. Obwohl dieses System besser funktioniert als anfangs befürchtet, bemängeln die Grünen, dass die Patienten nach ambulanten Operationen oder ambulanten Behandlungen wie Chemotherapien auf sich allein gestellt seien, obwohl sie gesundheitlich kaum in der Lage seien, den Alltag selbständig zu bewältigen.
Deshalb beantragten die Grünen mit ihrem Antrag 17/2924, das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) dahingehend zu ändern, dass die Patienten in ihrem häuslichen Umfeld nach einem Klinikaufenthalt oder ambulanten Behandlungen besser versorgt werden. Hierzu sollten je nach Bedarf hauswirtschaftliche Versorgung und Pflege gehören.